Ein Verein kann Spendenbescheinigungen ausstellen, damit die Vereinsmitglieder die Beiträge an den Verein von den Steuer abziehen können. Ist dein Verein bereits vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt? Dann darf dein Verein selbständig die Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) ausstellen. Ebenso hast du die Möglichkeit, die Bescheinigungen über die Stadt oder Gemeinde laufen zu lassen. Diese übernehmen dann die Ausstellung der Spendenbescheinigungen für deinen Verein.
Damit eine Spendenbescheinigung angerkannt wird, haben muss sie korrekt ausgefüllt werden. Wir haben wichtige Voraussetzungen zusammengestellt um die das Ausfüllen zu erleichtern:
- Die Spendenbescheinigung muss nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster erstellt werden. Vorlagen dazu findest du unter www.formulare-bfinv.de, >Formularcenter > Steuerformulare > Gemeinnützigkeit > Bestätigung für Verein. Ebenso findet man auf den jeweiligen Internetseiten der Finanzämter Vorlagen für Spendenbescheinigungen.
- Es ist erlaubt, eigens gestaltetes Briefpapier mit Vereinslogo zu verwenden.
- Danksagungen oder anderer Text sind nur auf der Rückseite der Bescheinigung erlaubt.
- Die Spendenbescheinigung darf eine A4 Seite nicht überschreiten.
- Der gemeinnützige Zweck des Vereins muss angegeben werden.
- Die Spendenbescheinigung für eine Sach- oder Aufwandsspende* muss von einem Berechtigen unterschieben werden. (Eine Bescheinigung für eine reine Geldspende* darf auch maschinell, ohne Unterschrift erstellt werden)
- Die Summe der Bescheinigung stimmt mit der Summe in der Finanzbuchhaltung überein.
- Ein Doppel der Spendenbescheinigung ist für mindestens 6 Jahre aufzubewahren.
- Es muss ein Hinweis auf die Haftung angebracht sein.
*Sachspende – Sachspenden sind Sachen, die der Spender dem Verein spendet.
*Aufwandsspende – der Spender erledigt eine Arbeit und verzichtet auf eine Vergütung. Bsp.: Ein Informatiker erstellt eine Webseite für den Verein und verzichtet auf den Rechnungsbetrag.
*Geldspende – liegt vor, wenn der Spender dem Verein Geld zukommen lässt.