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Der Sitz des Vereins

von Stefan Del Fabro
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Kann oder darf mein Verein zwei oder mehrere Sitze haben? Es mag zwar verlockend sein, neben Obersiggenthal auf Barbados einen Zweitsitz einzurichten. Erlaubt ist es nicht. Der Sitz des Vereins ist einmalig. Aber es gibt «Ausnahmen». 

Die knifflige Auswahl beim Sitz des Vereins

Exotik ist gut – der juristische Sitz des Vereins ist aber einmalig.

Natürlich darfst du für deinen Verein auch in der Karibik in die Tasten hauen. Zu tun gibt es schliesslich immer etwas. Es ist auch nicht verboten, dich mit deinen VorstandskollegInnen via Video-Call auszutauschen, während im Hintergrund das Meer ruft. Das heisst aber noch lange nicht, dass der Sitz des Vereins nun AUCH auf Barbados oder Jamaika sein darf. 

Gehört der Vereinssitz in die Statuten?

Es ist nicht vorgeschrieben, dass ein Vereinssitz in den Statuten genannt wird. Nach Art. 56 ZGB befindet sich der Sitz, wenn die Statuten es nicht anders bestimmen, an dem Ort, wo die Verwaltung geführt wird. Den Sitz in den Statuten zu nennen, lohnt sich jedoch. Vor allem, wenn die Vorstandsmitglieder in verschiedenen Orten wohnen. 

Der Vereinssitz ist quasi der Wohnsitz

Der Sitz ist eine politische Gemeinde. Er kann frei gewählt werden Am Vereinssitz befindet sich der Gerichtsstand und das Steuerdomizil. Lässt sich der Verein in das Handelsregister eintragen, dann macht er das am Ort seines Sitzes. Der Sitz ist also gleichbedeutend mit dem, was du für dich als Wohnsitz verstehst. 

Die «Ausnahmen»

Machen wir ein Beispiel. Zwei Sportvereine aus zwei Nachbardörfern wollen fusionieren. Beide Vereine hatten ihren Sitz bisher in ihrem Ort. Welches ist nun der künftige Sitz? Auch wenn sich das viele Fusionäre wünschen, Sitze in beiden Dörfern zu haben, ist nicht zulässig. Aber du kannst in den Statuten – die bei der Fusion sowieso neu verfasst werden müssen – einen «alternierenden Sitz» festhalten. Heisst, der Sitz des künftigen Vereins befindet sich am Wohnsitz des jeweils amtierenden Präsidenten. 

Und: Die Vereinsadresse (Rechtsdomizil) kann unabhängig vom Sitz geführt werden. Dazu gibt es übrigens von der Schweizer Post ein famoses Angebot. Die Vereinsadresse ist die ideale Lösung für Vereine ohne feste Domiziladresse: Sämtliche an den Verein adressierte Sendungen werden von der Post automatisch an die Privat- oder Firmenadresse der zuständigen Person weitergeleitet. 

Situation Deutschland

Im September 2019 erreichte uns die Frage des Lesers Oliver. Er fragte, ob er auch von «Deutschland aus einen Verein in der Schweiz gründen» darf. Unsere Antwort: «Für einen Verein in der Schweiz benötigst du eine Adresse in der Schweiz. Daher kannst du nicht ohne weiteres von Deutschland aus einen Verein in der Schweiz gründen.»

Während in der Schweiz der Sitz des Vereins in den Statuten nicht genannt werden muss, sieht das in Deutschland anders aus. Als Sitz muss in der Satzung ein bestimmter Ort (Stadt, Stadtteil, Gemeinde, Ortsteil) in Deutschland angegeben werden. Nach dem Sitz des Vereins bestimmt sich der Gerichtsstand.

Hast du eine Frage oder Vorschläge? Wir freuen uns auf deinen Kommentar. 

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