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Neue MwSt.-Regeln: finanzielle Vorteile für Vereine

von Stefan Del Fabro
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Vereine freut euch – 2023 kann kommen. Ab dem 1. Januar gibt es bezüglich Mehrwertsteuer finanzielle Vorteile für Vereine. Das Parlament in Bern unterstützt mit einer Gesetzesänderung die Arbeit von ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereinen. 

Was die finanziellen Vorteile für Vereine in der MwSt. ab 2023 bedeuten

Die Mehrwertsteuer wird neu erst ab einem Umsatz von CHF 250’000 fällig. Bisher waren es CHF 150’000. In den Genuss dieser Steuerbefreiung kommen 180 Vereine und Organisationen, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung schreibt.

Die Steuerexpertin Susanne Gantenbein begrüsst das: «Die MwSt. bindet erhebliche finanzielle und administrative Ressourcen, die nicht für die Erfüllung von Kernaufgaben eingesetzt werden können. Dies wurde als umso stossender empfunden, als dass zahlreiche Organisationen von Freiwilligen geleitet werden.»

Wie dein Verein vorgehen soll

Um von den finanziellen Vorteilen für Vereine zu profitieren, muss dein Vorstand wie folgt vorgehen. Betroffene Vereine können sich aus dem Mehrwertsteuerregister löschen lassen. Es gilt folgendes zu beachten:

  • Schriftform des Abmeldungsantrags
    Erfordernis einer schriftlichen Abmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV
  • Zeitpunkt
    Steuerpflichtige Personen können sich jeweils auf Ende einer Steuerperiode abmelden
  • Abmeldungseingang bei der ESTV
    Die Abmeldung muss innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode bei der ESTV eintreffen
  • Wirkungen einer unterbliebenen Abmeldung
    Ohne Abmeldung gilt die Steuerpflicht weiterhin

Grundsätzliche Steuerpflicht

Für die meisten Vereine sind Steuern eh kein Thema. In der Regel werden Gewinne, welche einen gewissen Betrag (kantonal unterschiedlich) nicht übersteigen (Gewinn 20’000 Franken, Vermögen CHF 100’000 Franken), nicht besteuert. Mitgliederbeiträge werden nicht zum steuerbaren Gewinn gezählt.

Wer einen einmaligen Sport-, Kultur- oder anderen Anlass organisiert, ist MWST-pflichtig. Vereine, die nicht gewinnorientiert arbeiten, und gemeinnützige Institutionen mussten ab einem Umsatz von CHF 150’000 Mehrwertsteuer bezahlen. Das wird nun angehoben. 

Ein Verein kann die Steuerbefreiung beantragen. Anschliessend ist er nicht mehr steuerpflichtig und SpenderInnen können die Spenden von Steuern abziehen. Dafür muss ein Verein einige Bedingungen erfüllen. Welche?

Hier greift nun der Föderalismus. Anstatt dir nun 26 Antworten zu geben, verweisen wir dich an dein Steueramt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat ein praktisches Pdf erstellt, wo du eine Übersicht aller kantonaler Steuerämter findest.

Ist dein Verein betroffen?

180 Vereine und Organisationen kommen in den Genuss dieser Steuerbefreiung. Ist dein Verein dabei? Was hat das bei Euch ausgelöst? Wir freuen uns über deinen Kommentar. 

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