Damit in Deutschland ein Verein rechtsfähig wird, muss dieser ins Vereinsregister eingetragen werden. Nachdem dies gemacht wurde, kann der Verein selbst Rechtsgeschäfte tätigen (z.B. Räume für Veranstaltungen mieten, ein Konto eröffnen, usw). Ausserdem haften die Vereinsmitglieder nicht mit dem Privatvermögen.
Die Eintragung kann beim zuständigen Amtsgericht angemeldet werden, dieses trägt den Verein im Vereinsregister ein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Anzumelden ist der Verein durch die Mitglieder des Vorstands, die zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, dies ist in der Regel der Präsident.
Die Anmeldung muss schriftlich abgefasst sein und die Unterschrift der Anmelder muss von einem Notar oder Ratschreiber beglaubigt werden. Mit der Eintragung erhält der Verein den Zusatz „eingetragener Verein“ (e.V.) in den Namen.
Link zum Vereinsregister in Deutschland: https://www.handelsregister.de (Registerart VR wählen)