Weiterhin gibt es Vereine & Verbände, die eine Online GV der GV in Person vorziehen. Die Ansteckungsgefahr ist nach wie vor präsent, deshalb müssen viele Vereine Online GVs und Abstimmungen durchführen.
Was brauchst Du, um eine Onlineabstimmung für die GV abzuhalten?
Wir haben den Artikel überarbeitet, da der Artikel nicht dem FAQ des Bundes entsprochen hat. Die wichtigsten Informationen stehen unter Punkt 11 und 12: https://www.bj.admin.ch/dam/ejpd/de/data/aktuell/news/2020/2020-03-06/faq-gv-d.pdf.download.pdf/faq-gv-d.pdf
Sind nach Art. 6b COVID-19-Verordnung 2 Generalversammlungen per Videound Telefonkonferenz möglich?
Ja, Art. 6b COVID-19-Verordnung 2 ermöglicht die Ausübung der Rechte «in elektronischer Form». Grundsätzlich muss dabei sichergestellt werden, dass jeder Teilnehmende identifiziert/authentifiziert werden und sich an der GV
äussern, die Voten anderer Teilnehmenden hören und seine Rechte, namentlich das Stimmrecht, ausüben kann (damit müssen sich auch alle Teilnehmer zum gleichen Zeitpunkt elektronisch zusammenfinden, was etwa
per E-Mail nicht möglich wäre). Es wird aber darauf verzichtet, das Erfordernis des Bildes vorzuschreiben.
Auch im Fall einer Telefon- oder eine Videokonferenz muss ein Protokoll der GV erstellt werden.
Ist gemäss Art. 6b COVID-19- Verordnung 2 auch eine Stimmabgabe per E-Mail möglich?
Nein. Art. 6b COVID-19-Verordnung 2 ermöglicht die Ausübung der Rechte «auf schriftlichem Weg». Der Schriftlichkeit gleichgestellt ist eine qual. el. Signatur, nicht aber ein Email.