In der Schweiz ist die Vereinsgründung sehr einfach, eine Handvoll Gründungsmitglieder, Statuten und eine Gründungsversammlung und schon ist der Verein fertig gegründet. Unkompliziert, ohne Papiertiger und verworrene Abläufe.
Trotzdem stehen viele Vereine vor der Frage, muss ich den Verein ins Handelsregister eintragen? Die kurze Antwort ist: vermutlich nicht! Nur wenige Vereine müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Das sind Vereine, die alle diese 4 Bedingungen erfüllen:
- Auf Erwerb gerichtete Tätigkeit: Der Verein muss Geld einnehmen, zum Beispiel Waren verkaufen, Kurse durchführen usw. Es ist nicht nötig, dass Ihr dabei Gewinn macht, auch nicht jedes ‚richtige‘ Unternehmen macht Gewinn, wie man jeden Tag in den Zeitungen lesen kann. Es genügt, dass der Verein Waren oder Dienstleistungen verkauft
- Dauer und Organisation: Die Tätigkeit aus Nummer 1 muss eine gewisse Dauer aufweisen und organisiert sein. Wenn Ihr an einem Dorffest einen Stand mit Essen und Getränken betreibt, ist die Dauer zu kurz.
- Selbständigkeit: Der Verein muss selbständig sein, dies ist bei einem Verein eigentlich immer so.
- Vergleichbar mit Handels- oder Fabrikationsgewerbe: Die Tätigkeit muss mit einem Gewerbe vergleichbar sein, wenn der Sportverein einige bedruckte T-Shirts verkauft, ist das nicht gegeben. Wenn Ihr weniger als 100’000 CHF Umsatz pro Jahr macht, ist diese wohl Bedingung nicht erfüllt.
Wenn der Verein jede dieser Bedingungen erfüllt, muss er ins Handelsregister eingetragen werden. Wie man da am besten vorgeht, lest ihr am besten auf der Seite des Handelsregisters eures Kantons nach. Sonst kann man sich das sparen und die Zeit besser investieren.
Da du deinen Verein wohl nicht im Handelsregister einträgst, kannst du sie in den Verein und die Menschen investieren. Deshalb haben wir für dich regelmässig kurze Infos zu Vereinsthemen. Melde dich beim Newsletter an um gut verdauliche Infos zu Vereinsthemen zu erhalten.
43 Kommentare
Hallo,
ich hätte zwei Fragen:
1. Unser Verein lässt in Südafrika Material recyclen oder besser gesagt upcyclen. Die Produkte werden dann in der Schweiz über eine Homepage verkauft. Ein Grossteil der Einnahmen (Abzüglich Ausgaben und Rückstellungen welche wiederum in die Produktion fliessen) wird dieses Geld dann an ein Kinderheim (ebenfalls in Südafrika) gespedet. Einnahmen =0, Umsatz wenige Tausend Franken.
Muss dieser Verein im HR eingetragen werden?
2. Das ganze Steckt noch in der Anfangsphase. Sollte dieses ‚Geschäftsmodell‘ eines Tages erfolgreich sein, kann dann der Verein Aufgelöst werden und der Name (die ‚Marke‘) für ein normales Gewerbe (z.Bsp. GmbH) übernommen werden? Dies wäre dann eine Änderung der Rechtsform sozusagen… Ist dies evtl. vom einem Eintrag im HR oder abhängig?
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag
Zu 1. Wenn der Umsatz wenige tausend Franken beträgt, muss der Verein nicht ins HR eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, was mit dem Gewinn passiert.
Zu 2. Wenn das Geschäftsmodell funktioniert, kann der Verein aufgelöst werden und eine GmbH eingetragen werden. Ist der Verein nicht im Handelsregister eingetragen, trägt man einfach die GmbH ein, löst den Verein auf und fertig. Ist der Verein im HR eingetragen, kann er in eine GmbH umgewandelt werden. Dies gilt für die Schweiz.
Viele Grüsse
Webling
Grüezi
Wir, als Bekanntenkreis, möchten einen bestimmten Mann, der wegen schwierigen Lebensumständen, mehreren Behinderungen und zu wenig Versicherungsleistungen auf Hilfe angewiesen ist, finanziell und organisatorisch unterstützen.
Dazu wollen wir selber spenden, sowie weitere Spenden (und eventuell auch Darlehen) suchen, und diese sinnvoll koordinieren.
Unser Ziel ist es, für ihn eine Wohnung zu kaufen, und zwar im Ausland (wo vieles günstiger ist und er gerne leben würde) in der er selber mietzinsfrei wohnen könnte, und/oder die ein Mietzinsgewinn abwerfen würde, die wir zweckgebunden zu seinem Unterhalt einsetzen würden.
Dabei wollen wir sicher gehen, korrekt zu handeln, damit alle Schritte für alle Mitglieder und für den Mann selber (sollte er Vereinsmitglied sein oder nicht?) transparent sind. Ein Vereinsmitglied würde alles dokumentieren.
Würden wir einen Verein gründen, wäre dieser zwar karitativ und nicht gewinnorientiert (bzw. ein allfälliges Gewinn würde nur zum Hauptzweck, den Mann zu unterstützen, eingesetzt), wir hätten aber lediglich eine ein-Person Destinärkreis.
1. Ist in diesem Fall ein Verein überhaupt eine geeignete Struktur?
2. Gäbe es eine andere, passendere juristische Person?
3. Gehe ich richtig davon aus, dass das Ziel, eine Wohnung zu kaufen, (weil dies ein Projekt von Dauer ist, und im Besten Fall gewinnbringend – auch wenn dieses Gewinn gleich wieder nicht-gewinnbringend, karitativ eingesetzt wird) als gewerbe-ähnlich genug reicht, damit der Verein im Handelsregister eingetragen werden muss?
4. Was bedeutet, bzw. was bezeugt diesen Eintrag, und was sind seine Auswirkungen?
5. Wären die Namen den einzelnen Mitgliedern im Handelsregister ersichtlich?
6. Können wir, obwohl im Handelsregister eingetragen, die individuelle Haftung den einzelnen Vereinsmitglieder ausschliessen?
7. Was müssten wir sonst beachten, bitte?
Wir danken für deine Meinung.
Hallo Anna
Vielen Dank für deine Fragen. Die Idee ist interessant, jedoch sind wir nicht kompetent, diese Konstruktion bis ins Detail zu beurteilen. Ich empfehle euch, mit einem Treuhänder zusammenzusitzen und die einzelnen Punkte sauber abzuklären, insbesondere auch:
1. Kann ein Gläubiger des Mannes auf die Wohnung / die Unterstützungsleistungen zugreifen
2. Wer bezahlt wo Steuern, dies ist gerade bei einer Wohnung im Ausland wichtig
3. Wenn der Mann selbst vernünftig mit dem Geld umgeht und keine Schulden hat, könnt ihr im das Geld vermutlich auch schenken
4. Wie wird über die Wohnung entschieden, falls der Mann eines Tages keine Lust mehr hat, dort zu Wohnen oder sich im die Wohnung zu kümmern. Wer bekommt das Geld aus dem Verkauf.
4. Eine Stiftung wäre eventuell geeignet, soweit ich weiss, gibt es aber bei Stifungen Probleme mit einem 1-Person Destinärkreis
Viele Erfolg
Webling
Herzlichen Dank, Webling.
Es ist tatsächlich eine sehr komplexe Situation!
Vielen Dank für deine Gedanken dazu.
Grüezi
Wir haben ein Verein und würden gerne auf unserer Homepage einen Onlineshop (Textil, Accessoires, Sticker, etc.) integrieren, welche wir extern herstellen lassen und mit unserem Verein zu tun hat. Hierbei werden Produkte verkauft, welche intern benötigt werden um Weiteres zu erreichen (z.B. Eventplanung, gemeinsame Aktivitäten, Finanzierung anderer vereinsrelevanten Punkte).
1. Ist das für einen Verein zulässig?
2. Wenn ja, nehme ich an, dass wie oben beschrieben bis 100’000 Fr. kein Handelsregistereintrag benötigt wird?
Wir wären Ihnen für eine Rückantwort dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
David Z.
Guten Tag David
Vielen Dank für deine Fragen. Soweit ich das mit den verfügbaren Informationen beurteilen kann, machen das viele Vereine so und verkaufen z.B. T-Shirts, Pullover und andere Sachen mit Vereinslogo. Solange damit nicht grosse Summen wie die beschriebenen 100’000 umgesetzt werden, ist ein Handelsregistereintrag nicht nötig.
Viele Grüsse
Webling
Hallo
Unser Verein organisiert ein Festival pro Jahr und macht dabei mehr als 100’000 Franken Umsatz.
Der erste Punkt ist schwierig, da kaum Gewinne anfallen. Der zweite Punkt ist auch schwierig zu beurteilen, da der Event ja nur ein paar Tage geht, (die Organisation dauert schon länger).
Muss der Verein ins HR eingetragen werden?
Danke und Gruss
D.
Guten Tag Dominique
Ich würde sagen, eher ja. Wichtig ist nicht, dass Gewinn erwirtschaftet wird, sondern dass die Tätigkeit auf Erwerb ausgerichtet ist.
Viele Grüsse
Webling
Hallo
Ich hätte eine Frage. Um ein Konto zu wechseln; muss man die Mitglied zuerst fragen oder soll dies in einer GV entscheider werden?
Vielen Dank für die Antwort
M.
Gute Tag M
Ich bin nicht ganz sicher, ob ich dich richtig verstehe. Meinst du ein Konto in der Buchhaltung oder das Bank/Postkonto. Beides sind meiner Meinung nach Entscheidungen, die der Vorstand/Kassier in Eigenregie treffen können. Ein Wechsel der Bank ist nicht so wichtig, dass die Mitglieder darüber entscheiden müssten. Falls du etwas anderes meinst, frage bitte nochmals nach.
Viele Grüsse
Webling
Guten Tag
Wir wollen einen Verein gründen um Exkursionen anzubieten. Dafür wollen wir ca. 2 Leute gänzjährig mit einem Pensum von ca. 10% anstellen und würden einen Umsatz von ca. Fr. 25’000.- pro Jahr erwirtschaften. Auf anderen Seiten habe ich gelesen, dass sobald jemand durch den Verein mehr als Fr. 2300.- pro Jahr verdient, der Verein auch ins Handelsregister eingetragen werden muss. Stimmt das?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Nico
Guten Tag Nico
Vielen Dank für deine Frage. Die Grenze für das Handelsregister liegt etwa bei 100’000.- CHF pro Jahr. Die Grenze von 2300.- kommt bei den Sozialversicherungen vor, vermutlich hattest du das im Kopf: https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/ahv/beitragspflicht/arbeitgebende.html
Viele Grüsse
Webling
Guten Tag
Wir möchten gerne einen Verein gründen, welcher in der Schweiz Geld sammelt und damit im Ausland einen Verein unterstützt, welcher sich um Strassenhunde kümmert (durch Spenden oder Verkauf von selbstgemachter Ware).
Die Bedingungen 1 bis 3 sind erfüllt.
Sehen wir das richtig, dass wir mit Jahreseinnahmen von ca. 50’000 die Bedingung 4 nicht erfüllen und uns somit nicht im HR eintragen lassen müssen? Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung. Manuela
Guten Tag Manuela
Vielen Dank für deine Frage. Ja, in dem Fall müsst ihr euch nicht ins Handelsregister eintragen.
Viel Erfolg!
Webling
Guten Tag
Wir sind ein non Profit Camping Club, betreiben 2 Campingplätze, auf denen 2 Platzwarte eine kleine Entschädigung erhalten. Der Umsatz unseres Clubs inkl. den Campingplätzen liegt unter 100’000.- pro Jahr.
Wir rechnen Mehrwertsteuer ab und entrichten für die Platzwarte Sozialversicherung und UVG.
Unser Verein ist nunmehr über 65 Jahre jung und nicht im HR eingetragen.
Müssen wir dies nun nachholen?
Was soll ein solcher Eintrag bringen (Vorteil / Nachteil)?
Eigentlich ist doch ein solcher Eintrag nur ein Klotz am Bein, da jede Ämderung des Vorstands und der Statuten erneut gemeldet / eingetragen werden müssen (Kosten).
Besten Dank für kurze Antwort im Voraus
Gruss vom Camper
Guten Tag Renz
Vielen Dank für deine Frage. Der Vorteil eines Eintrags ist allenfalls, dass ihr gegenüber Anbietern etc auf den Handelsregistereintrag verweisen könnt, wenn diese einen solchen sehen wollen. Zusätzlich gibt es noch einen gewissen Schutz des Vereinsnamens. Dies sind eher theoretische Vorteile und ich würde deiner Beschreibung vom Klotz am Bein zustimmen. Daher würde ich auf die Eintragung verzichten.
Viele Grüsse
Webling
Guten Tag
Ich höre immer wieder, dass es auch eine Möglichkeit gibt, Verein und GmbH gemeinsam laufen zu haben. Wo kann ich mich dazu erkundigen?
Besten Dank und viele Grüsse
Eve
Guten Tag Eveline
Vielen Dank für deine Frage. Im Allgemeinen wird man den Verein für die ideellen, nichtkommerziellen Zwecke verwenden und die GmbH für das Geschäft, das Geld verdient. Deine Frage ist recht allgemein, so dass ich dir keine spezifische Antwort geben kann, frag doch mal bei einer Firma für Gründungen wie startups.ch an.
Viele Grüsse
Webling
Guten Tag
Unser Verein ist im HReg eingetragen, benötigt jedoch eigentlich keinen Eintrag. Wie kann man den Verein wieder austragen lassen? Braucht es da die „normale“ Liquidation obwohl ja der Verein grundsätzlich nicht aufgelöst wird?
Guten Tag Kurt
Dazu habe ich leider keine gute Antwort gefunden. Am besten fragst du mal beim zuständigen Handelsregisteramt nach, die haben vermutlich Hinweise wie du dies lösen kannst.
Viele Grüsse
Webling
Guten Tag,
Bei der Eintragungspflicht von Vereine verweisen Sie auf einen Umsatz von 100‘000 als Grenzwert für der Beginn der Pflicht. Aber im Gesetz steht das nur für Einzelunternehmen. Wäre sehr dankbar wenn Sie mir die gesetzliche Grundlage dafür nennen könnt. Meine Komitee verlangt dies eben.
Guten Tag Sascha
Vielen Dank für deine Frage. Dies ist der Richtwert für das Vorhandensein es Handelsgewerbes. Wenn das Komitee eine ganz präzise Analyse mit Literaturhinweisen verlangt, dann können wir dies als Vereinswebseite leider nicht leisten. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Treuhänder oder dergleichen zu wenden.
Viele Grüsse
Webling
wir sind ein gemeinnütziger Verein und werden mit Spendegeld finanziert. Wie wird dieser Verein im Handelsregister eingetragen? wir sind im Kanton Zug und sind steuerbefreit und seit 10 Jahren tätig.
Guten Tag Bruno
Wenn die Anforderungen im Artikel erfüllt sind, muss sich der Verein eintragen lassen, wenn nicht, dann könnt ihr es sein lassen. Die Eintragung findet beim Handelsregisteramt statt.
Viele Grüsse
Webling
Hallo,
Wir gründeten vor 7 Jahren einen gemeinnützigen Verein, der benachteiligte Kinder und Familien an der Thai-Burmesischen Grenze unterstützt. Unser Verein ist im Kt. Schaffhausen steuerbefreit.
Da wir auch Spenden aus dem Ausland bekommen und unsere Spender diese möglicherweise auch in ihrem Land von den Steuern abziehen können, frage ich ob es nicht sinnvoll ist den Verein offiziell einzutragen.
Ich weiss von aus dem Vereinigten Königreich, dass ein Verein eingetragen sein muss um Spenden von der Steuer abzuziehen.
Herzlichen Dank im Voraus für eine Antwort.
Grüsse aus Thailand,
Urs Schmid
Guten Tag Urs
Vielen Dank für deine Nachricht. Wir kennen uns leider nicht mit dem Steuerrecht im Vereinigten Königreich und anderen Ländern aus. Das beste ist, wenn du dich für jedes Land separat schlau machst und abklärst was die genauen Bediungen sind, damit die Spenden abgezogen werden können. Eine Eintragung auf gut Glück würd ich nicht machen.
Viele Grüsse
Webling
Besten Dank Webling für Deine schnelle Antwort.
Ich werde unseren ausländischen Spendern einfach, wie auch bei allen aus der Schweiz, eine signierte Spendenbescheinigung zusenden. Was die dann damit machen, überlasse ich denen. Eine Nachforschung wie es in anderen Ländern gehandhabt wird, würde die Kapazität unseres kleinen Vereins wohl übersteigen.
Grüsse aus Thailand,
Urs
Hallo Webling
Wir haben einen Verein und wollen eine GmbH als Service-Erbringer an den Verein anhängen. Der Vereinszweck ist weiterhin das Kunden-Frontend. Die kommerziellen Aspekte werden in der GmbH abgewickelt. Der Gewinn der GmbH fliesst wiederum in den Verein.
Kann ein Verein eine GmbH besitzen?
Vielen Dank für die deine Klärung.
Gruss – Thomas
Guten Tag Thomas
Vielen Dank für deine Frage. Ja, ein Verein kann eine GmbH (bzw die Stammanteile) besitzen. Wenn die Gewinne sowieso an den Verein fliessen, könnte es sein, dass die GmbH gar nicht notwendig ist. Normalerweise wird die GmbH benutzt um Gewinne abzuschöpfen und nicht um sie wieder dem Originalzweck zuzuführen.
Viele Grüsse
Webling
Lieber Webling
Wir sind im Tierschutz tätig und möchten einen Verein gründen, welcher als Nonprofitorganisation tätig ist. Darf man als solchen Verein ein Grundstück im Ausland erwerben, um darauf ein Tierheim zu erstellen? Dies wird alles von Spendengeldern finanziert und das Bankkonto für die Spendengelder ist auch auf einer ausländischen Bankkonto eröffnet. Wir arbeiten alle unentgeltlich.
Ganz lieben Dank schon im Vorab für deine Antwort und ein grundsätzliches Dankeschön an deine Arbeit und Unterstützung, welche du hier generell leistest.
Herzliche Grüsse
Monica
Guten Tag Monica
Vielen Dank für deine Frage. Das tönt gut und ich sehe nichts, was dagegen spricht. Wenn du in der Schweiz Geld sammelst, würde ich ein Schweizer Bankkonto einrichten, weil die Spender einfacher auf ein Schweizer Konto einzahlen können. Und man sollte es den Spendern so einfach wie möglich machen.
Viele Grüsse
Webling
Lieber Webling
Ganz lieben Dank für deine Rückmeldung und Information.
Viele Grüsse
Monica
Hallo wir sind ein Verein von Autoverrückten ( Mercedes )
Wir finanzieren uns selber in dem wir Mitgliedsbeiträge einnehmen, auch kaufen wir hin und wieder Fahrzeuge richten diese wieder her und verkaufen sie dann wieder.
Auch nehmen wir Autos die wir auseinander nehmen um die Ersatzteile zu verkaufen. Auch Reparaturen bieten wir an hauptsächlich für Mitglieder aber hin und wieder auch für nicht Mitglieder.
Müssen wir uns eintragen lassen?
Mit freundlichen Grüssen
Guten Tag René
Vielen Dank für deine Nachricht. So wie das tönt, sind eigentlich alle Bedingungen erfüllt. Ausser evtl, der Umsatz von 100’000 Franken pro Jahr (mit der geschäftlichen Tätigkeit). Wenn dieser auch erfüllt ist, würde ich mich vermutlich eintragen lassen.
Viele Grüsse
Webling
Guten Tag, wir möchten unsere Schule als Verein im HR eintragen, damit wir die Härtefallentschädigung erhalten. Der Kanton Bern hat die nachträgliche Eintragung bewilligt. Wie müssen wir vorgehen ?
Guten Tag Hans
Vielen Dank für deine Frage, leider kennen wir uns mit den Härtefallentschädigungen nicht aus, am besten fragst du beim zuständigen Amt nach.
Viele Grüsse
Webling
Guten tag. Muss ein Verein, der eine Bilanzsumme von 4 Millionen Franken ausweist sowie einen Jahresgewinn von rund 250 000 Franken im Handelsregister eingetragen sein? Und darf die öffentliche Hand so einen Verein aimentieren, wenn er nicht eingetragen ist? Danke für die Infos und beste Grüsse
Hallo Andrea
Vielen Dank für diese Frage. Mit der Bilanzsumme und dem Umsatz seid ihr noch nicht revisionspflichtig (Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_727 ). Eine Eintragungspflicht wegen Revisionspflicht ist nicht gegeben. Wenn ihr ein kaufmännisches Gewerbe führt, dann müsst ihr euch eintragen lassen, wenn es wichtig ist, lasst dies doch von einem Anwalt oder Treuhänder abklären.
Viele Grüsse
Laurenz
Webling
Hallo. Wir haben 2021 einen Verein gegründet, dessen Ziel die Zur Verfügung-Stellung eines Dorf-Treffpunktes ist, da im Dorf kein Restaurant oder sonstiger Treff mehr existiert. Dabei handelt es sich um ein ehemaliges Verkaufslokal, das wir als Verein gemietet haben. In Selbstbedienung können Getränke und Snacks gekauft werden. Es gibt einen Spielbereich für die Kleinen, einen offenen Bücherschrank, Billardtisch, Töggelichaschte, Pingpong-Tisch und diverse sonstige Erwachsenenspiele. Am Freitagabend kocht jeweils ein Vereinsmitglied und bietet dieses Essen allen an, die kommen wollen. Das Lokal kann für Vereine kostenlos genutzt werden, Jedermann kann das Lokal für einen Privatanlass mieten.
2021 haben wir einen Umsatz von rund 28K gemacht, für 2022 erwarten wir ca. 48 K.
Ist der Eintrag ins HR notwendig? Herzlichen Dank und viele Grüsse, Monika
Hallo Monika
Vielen Dank für deine detailierte Frage. Bei 48k ist noch kein HR Eintrag notwendig, da ihr die Grenze von 100k noch nicht erreicht.
Viele Grüsse
Laurenz / Webling
Hallo!
Ich möchte ein Verein gründen der Programmierer aller Welt vereinigt, mit Fokus auf Programmierer aus Entwicklungsländern, damit diese eine einstiegsmöglichkeit haben.
Diese Programmierer können dann ihre Services und Software über den Verein anbieten.
Der Verein würde also de facto Einnahmen haben, dann diese an die jeweiligen Mitglieder auszahlen.
Umsatz ist weniger als 100k pro Jahr. Mitglieder könnten beides private und Firmen sein.
Der Verein würde anfangs ein Schweizer Bürger mit Sitz im Ausland, ein zweiter Schweizer Bürger mit Sitz in der ch als Mitgliedschaft haben. Dann natürlich weitere je nach Anfrage.
Ist das erlaubt?
Hallo Daniel
Vielen Dank für deine Frage und sorry für die späte Antwort. Grundsätzlich ist das erlaubt, allerdings ist das Geschäftsmodell ein steuerlicher Albtraum. Wenn du den jeweiligen Steuerbehörden erklären musst, wie das mit Sozialabgaben etc. aussieht, möchte ich nicht in deinen Schuhen stecken.
Eventuell wäre es besser eine Platform wie Fiverr (oder eine sympathischere Variante), wo sich die Programmierer anmelden können und die Platform erledigt das Finanzielle. Und du kannst mit dem Verein Werbung für die Programmierer machen und die Leute auf die Platform leiten.
Viele Grüsse
Webling