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Vereinsmitglied: Rechte und Pflichten

von Stefan Del Fabro
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Weisst du als Vereinsvorstand, was deine Mitglieder dürfen und sollen und müssen? Jedes Mitglied eines Vereins hat Rechte und Pflichten. In beiden Bereichen sind es drei Punkte. Wir schlüsseln die Rechte und Pflichten auf.

Die Übersicht

Die Rechte des Vereinsmitgliedes teilen sich in drei Gruppen auf

  1. Mitwirkungsrecht
  2. Benutzungsrecht/Vermögensrecht
  3. Schutzrecht

Mit (1) Mitwirkungsrecht ist das Wahlrecht gemeint. Beim (2) Benutzungsrecht (manchmal auch Vermögensrecht genannt) hat ein Vereinsmitglied zum Beispiel bei einem Sportverein das Recht, die Sportanlagen zu benützen. Das (3) Schutzrecht kommt dann zum Einsatz, wenn das Mitglied einen Vereinsbeschluss anfechten will. 

1. Recht: Das Mitwirkungsrecht

Die Segler sind im Segelverein, Sängerinnen im Gesangsverein, Grüne Daumen im Gartenverein. So verbringt man freie Zeit mit Gleichgesinnten und wird gleichzeitig Mitglied eines Vereins. Dadurch erhält man automatisch ein wichtiges Mitwirkungsrecht: das Stimmrecht

«Grundsätzlich haben alle Mitglieder ein Stimmrecht.» Diesen Satz haben wir 2017 auf dieser Plattform publiziert. Nun folgt das grosse Aber: «Die Statuten können vorsehen, dass Passivmitglieder kein Stimmrecht an der Versammlung haben.» 

Mitglieder «nur» Sympathisanten

Selbstverständlich können Statuten auch so formuliert sein, dass nur der Vorstand, nicht aber das normale Aktivmitglied ein Stimmrecht hat. User Max hat uns 2019 genau danach gefragt. Unsere Reaktion: «Wenn nur der Vorstand abstimmen soll, dann muss man die anderen Mitglieder eigentlich gar nicht in den Verein aufnehmen. Man könnte die Mitglieder auch als Sympathisanten führen.»

Stimmrecht von jugendlichen Mitgliedern

Sportvereine sind vom Themenkomplex «Rechte und Pflichten vom Vereinsmitglied» besonders betroffen. Viele Kinder und Teenager betätigen sich sportlich in Vereinen. Unproblematisch ist es für das Ü18-Mitglied. In der Schweiz darf man ab 18 Jahren politisch mitbestimmen. Ergo auch auf Vereinsebene.

Und die Jüngeren? Kinder werden in der Regel von den Eltern vertreten. Teenagern dürften eher selbst abstimmen. Um auf der sicheren Seite zu sein, regelst du auch das in den Statuten.

2. Recht: Benutzungsrecht/Vermögensrecht

So hochgestochen sich der Begriff «Vermögensrecht» anhört, so unspektakulär ist die praktische Umsetzung. Viele Vereine haben ein Clubhaus oder besitzen eine eigene Vereinsanlage. Mitgliedern stehen diese Einrichtungen oft kostenlos oder zu reduzierten Preisen zur Verfügung. Das Vermögensrecht wird darum auch simpel Benutzungsrecht genannt. 

Was definitiv nicht unter Vermögensrecht fällt, wäre die Ausschüttung von Dividenden. Ein Verein verfolgt in der Regel einen nichtkommerziellen Zweck.

3. Recht: Schutzrecht

Das Schutzrecht garantiert ein «rechtskonformes Vereinsleben». Das bedeutet zum Beispiel den Schutz des Vereinszwecks, den Schutz der Mitgliedschaft oder auch das sofortige Austrittsrecht eines jeden Mitglieds aus wichtigem Grund. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch regelt das in den Artikeln 74 und 75

Die Pflichten vom Vereinsmitglied verteilen sich auf drei Pfeiler

  1. Beitragspflicht
  2. allgemeine Treuepflicht
  3. Mitwirkungspflicht

1. Pflicht: Die Beitragspflicht

Clever löst es der FC Embrach. Der Fussballverein hat Richtlinien zur Bezahlung der Mitgliederbeiträge verfasst: «Ein Mitglied des FC Embrach hat grundsätzlich den vollen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Beitragspflichtig sind Aktivmitglieder, Junioren, «Freunde des FCE» und Passivmitglieder.» Ganz nach dem Motto also: Keep it simple. 

Ähnlich pragmatisch packt der Verband Schweizer Tourismusmanager das Thema an. Du findest im Link das PDF mit dem Titel: Reglement über die Mitgliederbeiträge

Christa Camponovo von der Fachstelle vitamin B formuliert es so: «Will der Verein Beiträge von den Mitgliedern erhalten, braucht es dafür statuarische Grundlagen.» Camponovo empfiehlt: «In den Statuten können Mindest-, Höchstbeiträge oder eine Bandbreite geregelt werden. Über den Betrag bestimmt die Mitgliederversammlung.» Auch hier greift «Keep it simple» Faustregel. 

2. Pflicht: Die allgemeine Treuepflicht

Der Verein muss die Interessen seiner Mitglieder nach Möglichkeit wahren. Zudem sollen Mitglieder Schädigungen des Vereins unterlassen.

3. Pflicht: Mitwirkungspflicht

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Statuten, Reglemente und Richtlinien des Vereins einzuhalten. So fasst es der Schweizerische Berufsverband für Bewegungs-, Tanz- und Körpertherapie zusammen.

Persönliche und vermögensrechtliche Pflichten eines Vereinsmitgliedes

Weiter sind die Pflichten eines Vereinsmitgliedes unterteilt in «vermögensrechtliche» und «persönliche». Das Gesetz sieht keine persönlichen Pflichten vor, diese können jedoch in den Statuten enthalten sein. Einzig die Treuepflicht eines Mitgliedes könnte man als ungeschriebenen Rechtsgrundsatz betrachten, wobei eine Verletzung derselben sogar zu einem Ausschluss aus dem Verein führen kann.
Zu den vermögensrechtlichen Pflichten eines Mitgliedes gehört es, einen Mitgliederbeitrag zu bezahlen.

Rechte und Pflichten ausserhalb der Schweiz

Bist du und dein Verein in Deutschland tätig? Dann wirf auch noch einen Blick in unsere 4teilige Serie «Vereinshaftung in Deutschland»:

  1. Generelle Haftung
  2. Haftung aus Verträgen
  3. Haftung innerhalb des Vereins 
  4. Versichere deinen Verein

Rechte und Pflichten vom Vereinsmitglied ausserhalb der Schweiz? Wir haben das Land mit dem jeweiligen Direktlink unterlegt:

Für den Bereich «Vereinsvorstand» hat der Jurist Florian S. Jörg einen praktischen Text veröffentlich. Wir verlinken das Pdf «Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vereinsvorstandes». 

Hast du Fragen zu den Rechten und Pflichten vom Vereinsmitglied? Wie ist das in deinem Verein geregelt? Schreib deinen Kommentar. Vielen Dank. 

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