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Versichere deinen Verein – Rechtslage Deutschland

von Karl Gunkel
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Webling-Serie zum Thema „Vereinshaftung in Deutschland“ – Teil 4

Mein Dachschaden wurde wie vorgesehen am Montagmorgen behoben.“ Das ist ein Original-Satz, den ein Sachbearbeiter einer Versicherung eines Tages in einer Schadensmeldung las. So lustig geht es beim Thema „Versichere deinen Verein“ kaum zu.  

Vorstands-Risiken abdecken

Das ist der letzte Teil unserer Artikel-Serie „Vereinshaftung in Deutschland“. Beim Thema „Versichere deinen Verein“ führen viele Wege nach Rom.  Einige Angebote sind für Vereine sogar kostenlos. 

Versichere deinen Verein. Vorbeugen ist bekanntlich besser als heilen.

Beginnen wir mit den D&O-Versicherung (Directors and Officers). Das ist ein Tool für den Vorstand und andere Organmitglieder. Hierbei werden folgende Risiken abgedeckt:

  • Finanzielle Schäden durch fehlerhafte Vereinsführung, z.B. bei Rechtsgeschäften, Übertretung von Vollmachten
  • Verspätete Beantragung oder inkorrekte Verwendung von Fördermitteln
  • Fehler bei Steuern und Abgaben (Vermögensschadenhaftpflicht)
  • Inkorrekte Handhabung von Aufwandsentschädigungen, Spenden etc. (Vermögensschadenhaftpflicht)
  • Verlust der Gemeinnützigkeit (Vermögensschadenhaftpflicht)

Hier bietet z.B. das deutsche Ehrenamt e.V. einen günstigen Schutzbrief ab 299 € an, incl. Rechtsschutzversicherung 499 €.

 

In Rheinland-Pfalz sind die Vereine automatisch und kostenlos versichert. Es handelt sich hierbei um eine Sammelunfall- und Sammelhaftpflichtversicherung.

 

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet für viele Vereine einen kostenlosen berufsgenossenschaftlichen Schutz.

 

Die LVM-Versicherung bietet eine kostengünstige Möglichkeit alle Mitglieder während der Veranstaltungen haftpflicht zu versichern.

Im Auftrag der Gemeinde

Auch kann in bestimmten Fällen der Gemeindeunfallversicherungsverband eine Haftung übernehmen. Es passieren z.B. jedes Jahr Unfälle beim Maibaumaufstellen. Handelt der Verein dabei im Auftrag der Kommune, dann ist da der Versicherungsschutz kostenlos gegeben. In solchen Fällen sollte man vorher eine entsprechende Absprache mit der Gemeinde treffen.

Das war unsere Serie zum Überbegriff „Vereinshaftung Deutschland“. Du kannst die anderen Artikel hier nachlesen:

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Disclaimer:
Die hier aufgeführten Informationen berücksichtigen nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Artikel wurde sorgfältig erstellt, allerdings ist jeder, der diese Informationen anwenden möchte, verpflichtet, diese Angaben im Einzelfalle selbst zu prüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird generell abgelehnt. Es empfiehlt sich daher entweder einen Rechtsbeistand bei der Klärung der Haftungsfragen beizuziehen oder vorab die geplanten Satzungsänderungen mit dem Vereinsregister oder dem Finanzamt abzustimmen.

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