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Was sind transitorische Aktive & Passive? (Abgrenzungen)

von Webling
8 Kommentare

Der Begriff klingt deutlich komplizierter als er ist.  Einfach gesagt geht es um Rechnungen, welche erst in der nächsten Rechnungsperiode beglichen werden (Transitorische Passive). Oder um ausstehende Mitgliederbeiträge, welche aus dem alten, in die neue Buchungsperiode übernommen werden (Transitorische Aktive).

Das sind nur zwei Beispiele, es gibt noch einige andere Anwendungen. Man kann sich das gut merken. Dazu muss man lediglich die beiden Begriffe Aktive und Passive korrekt verstehen. Und das ist auch keine grosse Sache.

Aktive

Aktive gehören dem Verein. Das sind Dinge wie Bargeld und Bankkonto. Aber auch Immobilien und ausstehende Mitgliederbeiträge, sprich Debitoren.

Passive

Passive sind Verpflichtungen. Eine unbezahlte Rechnungen an Dienstleister oder Lieferanten, ein Darlehen einer Bank, etc.

Eigenkapital

Einzige Ausnahme auf der Passivseite, ist das Eigenkapital. Das Eigenkapital gleicht die Bilanz aus und zeigt, wie viel Vermögen der Verein besitzt. Klingt verwirrend, ist aber eigentlich einfach:

Wir vereinfachen das weiter am Beispiel eines Vereinslokals. Das Vereinslokal ist 150’000.- Wert. Der Verein gehört davon aber nur 30’000.- , denn für das Lokal hat der Verein eine Hypothek von 120’000.- aufgenommen. Die 30’000.- wiederspiegeln also der Wert am Lokal, welcher dem Verein gehört.

Noch einfacher ist folgende Situation. Der Verein besitzt ein Bankkonto mit 1000.- (Aktive), muss aber noch Rechnungen im Wert von 300.- (Kreditoren) bezahlen. Also hat der Verein ein Vermögen von 700.- (Eigenkapital). Kreditoren und Eigenkapital zusammen sind in diesem Fall die Passiven.

Transitorische Buchungen

Transitorische Buchungen (Passiv oder Aktiv) sind Buchungen, mit welchen man Vermögen oder Verpflichtungen von einer Periode in die nächste Periode verschiebt. Klingt wieder furchtbar kompliziert, ist es aber auch nicht. Die Frage ist, warum man so etwas machen will. Denn dann versteht man auch schnell, um was es geht.

Machen wir dazu ein Beispiel. Der Verein organisiert eine Silvesterfeier. Die Feier, die Einnahmen und Ausgaben finden im alten Rechnungsjahr statt. Die Rechnungen des Getränkelieferanten werden aber erst nach der Abrechnung im neuen Rechnungsjahr beglichen. Wir haben also eine Ausgabe im alten Jahr (Aufwandsbuchung), welche aber erst im neuen Jahr beglichen wird. Dafür brauchen wir ein Zwischenkonto. In diesem Fall das Kreditorenkonto.

  1. Buchung am 31.12.2018 von Aufwand nach Passiv im alten Rechnungsjahr.
  2. Buchung wenn die Rechnung beglichen wird von Passiv (Kreditoren) nach Aktiv (z.B. Bankkonto) im neuen Rechnungsjahr.

Es gibt viele weitere Anwendungsbeispiele. Ob die transitorische Buchung Aktiv oder Passiv ist, hängt davon ab, ob es etwas ist, was der Verein noch bezahlen muss (Beispiel oben) oder etwas, was der Verein noch bekommt. Das wäre zum Beispiel ein Mitgliederbeitrag aus dem alten Jahr, welches ein Mitglied erst im neuen Jahr bezahlt.

8 Kommentare

Gaby 14. Juni 2020 - 06:18

Wegen Corona.
Wir haben am Schwingclub wie immer den Passivbeitrag Fr. 20 und das Bilette Fr. 25 für das Schwingfest bezahlt. Nun haben wir einen Brief erhalten, dass wir nächstes Jahr diesen Passivbeitrag von Fr. 20 auch wieder bezahlen MÜSSEN , ansonsten wir das Billett ( Jahr 2020 ) welches dann nächstes Jahr gültig ist , wir nicht erhalten werden. Darf der Schwingclub dies so fordern, da sie sonst eigentlich keine Auslagen hatten.

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Webling 31. Juli 2020 - 13:26

Guten Tag Gaby

Vielen Dank für deine Frage und Entschuldigung für die späte Antwort. Vermutlich hatte der Verein trotzdem Auslagen für den normalen Vereinsbetrieb, allenfalls wurden schon Ausgaben getätigt für das Schwingfest, die nicht mehr rückgängig gemacht wurden. Häufig entstehen viele Ausgaben schon vor dem Fest.
Das Vorgehen des Vereins ist sicher nicht schön, ich würde mal beim Schwingclub nachfragen und deine Bedenken mitteilen.

Viele Grüsse
Webling

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Erika Baumann 18. Januar 2021 - 13:09

Verwaltung Nebenkosten und Erneuerungsfond von STWEG,
Eigentümer bezahlt Erneuerungsfond, Postgebühr Fr. 4.75 wird ihm abgezogen
Verwaltung Fr. 4.75 aus Nebenkosten bezahlt auf Erneuerungsfond Konto und Eigentümer auf der Nebenkostenabrechnung wieder verrechnen
Jahresabschluss per 31.12.20
kann ich Fr. 4.75 transitorisch Aktive buchen? wie lautet die Gegenbuchung im Abschluss?
neuen Jahr 2021 Belastung Eigentümer in Nebenkosten

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Webling 26. Februar 2021 - 14:15

Guten Tag Erika

Vielen Dank für deine Frage, ich möchte mich für die späte Antwort entschuldigen. Soweit ich dies verstanden habe, kannst du die 4.75 bei den transitorischen Aktiven einbuchen und dann aus der Zahlung für die Nebenkosten wieder ausgleichen.

Viele Grüsse
Webling

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Lukas 18. April 2021 - 15:34

Guten Tag Webling
Ich bin soeben an der Revision einer Buchhaltung 2020. Da ein Teil der Dezember Lohnzahlungen und Spesen im 2019 nicht transitorisch verbucht wurden, wurde dies im 2020 „nachgeholt“, indem TP/Lohn gebucht wurde. Für die Abgrenzung ists sicher sinnvoll, hätte aber noch Relevanz für den Abschluss 2019. Kannst du ein sinnvolle(re)s Vorgehen empfehlen? Müsste die Rechnung 2019 nochmals abgenommen werden?
Vielen Dank für deine Überlegungen.

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Webling 22. April 2021 - 15:31

Ja grundsätzlich müsste man den Abschluss 2019 wiederholen. Du kannst das auch auf „Ausserordentliche Aufwände“ oder ein ähnliches Aufwandskonto buchen. Beim Abschluss 2020 würde ich dann einen entsprechenden Vermerk machen. Der Nachteil an diesem Vorgehen ist, dass der Gewinn 2019 zu hoch und entsprechend 2020 zu klein ausgewiesen wird.

Wenn das sowieso ausserordentliche Aufwände waren, ist es weniger wichtig. Wenn das regelmässige Aufwendungen waren, sind die Ergebnisse der beiden Jahre entsprechend dieser Summe verfälscht.

Lange Rede kurzer Sinn: Je nach Anforderung von euch und auch dem Gesetz. Ich würde hier im Zweifelsfall mit dem Steuerberater eures Vertrauens Kontakt aufnehmen. Gerade bei Löhnen kann das sehr relevant sein. Daher rate ich zur Vorsicht!

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Moritz 24. Januar 2023 - 16:50

Vereinsbuchhaltung: Ich habe im 2022 eine Doppelzahlung eines Mitgliederbeitrages erhalten und es erst im Januar 2023 beim Jahresabschluss bemerkt. Daraufhin habe ich das in der Buchhaltung 2022 als Mitgliederbeiträge (Soll) und Transitorische Passiven (Haben) verbucht. Ist das so mal richtig?

Normalerweise würde ich das dann im folgenden Jahr mit der neuen Rechnung für den Mitgliederbeitrag 2023 gegenverrechnen. Nun ist dieses Mitglied aber per 31.12.2022 aus dem Verein ausgetreten und möchte, dass ich diese Doppelzahlung zurückzahle – was ich auch vor ein Paar Tagen vom Bankkonto gemacht habe. Wie verbuche ich das jetzt im 2023?

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Webling 26. Januar 2023 - 08:52

Hallo Moritz

Vielen Dank für deine Frage. Die Buchung im 2022 sollte ertragsneutral sein. Ihr habt das Geld ja nicht für die Mitgliederbeiträge bekommen. Sondern es ist eine Doppelzahlung, die frühestens im nächsten Jahr als Ertrag verbucht würde (jetzt beim Austritt wird das Geld sogar zurückbezahlt). Die Buchung wäre also: Bank (Soll) an Transitorische Passiven (Haben).

Im neuen Jahr machst du die umgekehrte Datum, also Transitorische Passiven (Soll) und Bank (Haben). Damit gleicht sich alles wieder aus.

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