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Wer haftet wann im Verein? – Rechtslage Deutschland

von Karl Gunkel
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Webling-Serie zum Thema „Vereinshaftung in Deutschland“ – Teil 1

Als Vorsitzender eines Vereines weisst du, wofür du zuständig bist. Als Rechnungsführer ebenso. Aber weisst du auch, wer haftet wann im Verein? Die Haftungs-Fragen zu regeln ist wichtig. Wir gehen diesem Thema in einer vierteiligen Serie auf den Grund. 

Deutschland und seine Vereine. Serie über das Thema „Haftung“ Teil 1.

Der erste Schritt, die Haftung im Verein zu regeln, ist in Deutschland die Gründung eines eingetragenen Vereins. Mit der Eintragung ins Vereinsregister verbessert sich schlagartig die Haftungssituation. Wer haftet wann im Verein ist dann nicht mehr die Gretchenfrage. 

Wann du persönlich haftest…

Für einen nicht eingetragenen, also einen nicht rechtsfähigen Verein gilt Paragraph 54 im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. Dort steht: „Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.“

Also haftet bei dieser Vereinsform jeder persönlich, der im Namen des Vereins handelt. Das gilt nicht nur für Schadensersatzansprüche, sondern auch für finanzielle Verpflichtungen.

…und wann der Verein haftet

Bei einem eingetragenen Verein ist das anders. Nach § 21 BGB erlangt ein Verein, der nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, mit der Eintragung in das Vereinsregister die Rechtsfähigkeit.

Mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit kann der eingetragene Verein als juristische Person auftreten und z.B. Verträge abschließen. Hierbei handelt der Verein durch natürliche Personen. Dies ist der Vorstand, aber auch Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen oder der besondere Vertreter nach § 30 BGB.

Vorbeugen ist besser heilen. Das gilt auch für die Haftung im Verein.

Situation Schweiz

Diese Text-Serie ist zwar explizit auf Deutschland zugeschnitten. Die Haftung interessiert bestimmt auch dich als Vorstandsmitglied eines Schweizer Vereines. Wie die Haftung angewandt wird, fasst dieses kurze PDF prima zusammen.  Über die Haftung für Schulden des Vereins haben wir von Webling schon früher geschrieben.

Haftung aus Verträgen

Zurück nach Deutschland. In unserer Artikel-Serie „Vereinshaftung in Deutschland“ schauen wir die Haftung des Vereins und seiner Organe im Außenverhältnis, im Innenverhältnis und untereinander genauer an. Im zweiten Teil befassen wir uns mit dem Thema „Haftung aus Verträgen“. 

Hast du einen Input? Welche Erfahrungen hast du zur Frage „Wer haftet wann im Verein“ gemacht? Hinterlasse einen Kommentar. Vielen Dank dafür. 

Disclaimer:
Die hier aufgeführten Informationen berücksichtigen nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Artikel wurde sorgfältig erstellt, allerdings ist jeder, der diese Informationen anwenden möchte, verpflichtet, diese Angaben im Einzelfalle selbst zu prüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird generell abgelehnt. Es empfiehlt sich daher entweder einen Rechtsbeistand bei der Klärung der Haftungsfragen beizuziehen oder vorab die geplanten Satzungsänderungen mit dem Vereinsregister oder dem Finanzamt abzustimmen.

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