Darf ein Verein Mitarbeiter einstellen und Löhne bezahlen? Juristisch betrachtet ist ein Verein ein Arbeitgeber wie jede andere Firma. Ergo – ein Verein darf Personal einstellen.
Worauf ein Verein beim Personal achten muss
- Halt in den Statuten fest, dass der Verein Personal anstellen kann.
- Regle, wer den Vertrag schliesst.
- Halt fest, wer über die Anstellung entscheidet.
Beschränke die Zuständigkeit nicht auf eine bestimmte Person, sondern bezeichne den Titel. Beispiel: Der/die PräsidentIn ist befugt, Arbeitsverträge zu unterschreiben.
Lass die Vereinsversammlung über die Eckwerte von Anstellungen entscheiden. Du schaffst Vertrauen, indem du deine Mitglieder informierst.
Es ist heikel, sich selber einzustellen
Wer stellt Personal ein? Und welche Konstellation ist nicht zu empfehlen?
- In kleineren Vereinen stellt meist der Vorstand Leute an.
- In grossen und mittleren Vereinen fungiert in der Regel eine Geschäftsleitung. Diese sollte vom Vorstand mit den Anstellungs-Kompetenzen ausgestattet sein.
- Geht es um die Besetzung der Geschäftsleitung, sollte dies dem Vorstand vorbehalten sein.
Wer setzt den Lohn fest?
Eine knifflige Frage: «Darf sich der Vorstand selber einstellen?» Eigentlich schon, aber vermeide den Eindruck der Kungelei.
Wenn also die Präsidentin Geschäftsleiterin werden will, soll der Rest-Vorstand entscheiden – und die Kandidatin in den Ausstand treten.
Auch über die Lohnfrage sollte nicht derjenige befinden, der den Posten will. Damit entstünde der Eindruck der Selbstbedienung. Unser Tipp; regle das in einem Personalreglement.
Was verdient man im Verein?
Wie hoch ist ein „angemessenes Vereins-Gehalt„? Es darf maximal ein marktüblicher Lohn bezahlt werden. Natürlich darf das Gehalt tiefer sein, denn das ist bei Vereinen oft der Fall.
Das Bundesamt für Statistik stellt ein Tool zur Verfügung. Auf der Lohnrechner-Seite kannst du den für deine Region und Branche üblichen Lohn errechnen.
Für den Verein als Arbeitgeber gelten die gleichen Pflichten und Rechte wie für andere Arbeitgeber. Insbesondere müssen die Angestellten bei Sozialversicherungen angemeldet werden.
Die Personal-Kompetenz
Lege fest, wer für das Personal zuständig ist, also wer den Lohn bestimmt oder wer die Angestellten beaufsichtigt. Wer führt Mitarbeitende-Gespräche, stellt Zeugnisse aus und ist für Kündigungen zuständig? Und lege fest, wer den Verein bei juristischen Auseinandersetzungen vertritt.
Deutschland und Österreich
Ein Verein darf Personal einstellen. Der Verein als Arbeitgeber ist juristisch gleichgestellt wie jede andere Firma. Es wird ein Arbeitsvertrag unterschrieben, Lohn bezahlt und Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet.
Es gibt keine speziellen Regelungen nur für Vereine. Das gilt auch für die anderen deutschsprachigen Länder:
- Deutschland: Vereine, die Arbeitnehmer beschäftigen und somit Arbeitgeber sind, müssen sich an das Lohnsteuer- und der Sozialversicherungsrecht halten. Arbeitnehmer des Vereins sind alle Personen, die zu dem Verein in einem Dienstverhältnis stehen und daraus Lohn beziehen.
- Österreich: Ein Verein ist eine juristische Person im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Er wird zwar von seinen Mitgliedern getragen, ist aber komplett unabhängig.
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