Die Schweiz ist ein Land der Vereine, für alles und jedes wird ein Verein gegründet. Dies ist kein Zufall, die Vereinsgründung ist extrem einfach. Mit diesen drei Schritten gründet man einen Verein:
1. Mitglieder suchen
Ein Verein ohne Mitglieder geht nicht. Wenn du einen Verein gründen willst, sind vermutliche einige Mitglieder schon an Bord. Also zum nächsten Schritt.
2. Statuten schreiben
Jetzt gehts ans Eingemachte, jeder Verein muss Statuten haben, die wichtigsten Eckpunkte sind:
- Zweck
- Vorstand und Generalversammlung
- Aufnahme und Austritt von Mitgliedern
Mehr zu den Statuten findest du im Artikel Statuten für deinen Verein.
3. Gründungsversammlung
An der Gründungsversammlung treffen sich die Mitglieder und beschliessen einen Verein mit den vorliegenden Statuten zu gründen. Verfasst dabei ein Protokoll der Gründungsversammlung mit Anwesenden, Traktanden und Beschlüssen.
Und schon ist der Verein fertig!
Nachdem ihr den Verein gegründet habt, beginnt das Vereinsleben erst richtig. Melde dich beim Newsletter an um gut verdauliche Infos zu Vereinsthemen zu erhalten.
83 Kommentare
hallo
einen verein habe ich nun gegründet, mit namen, vorstand usw. wo trage ich den ein ?
einfach so hallo da bin ich nun und habe einen verein oder muss das gesetz mir irgendwie noch den segen geben oder die gemeinde oder wie geht das. gruss
marcel
Guten Tag Marcel
Vielen Dank für deinen Kommentar. Es ist so wie du sagst, du kannst einige Leute zusammenbringen, Statuten schreiben und eine Gründungsversammlung abhalten, dann ist der Verein da. Dies kann man auch spontan an einem Abend machen, das ist so gewollt.
Viele Grüsse
Webling
Hallo Webling,
Ich will gerne einen Spende-Verein gründen, der sich damit befasst Events zu führen (wie z.Bsp. ein Lotto), und mit dem Geld, welches generiert wird eine hoffentlich grosse Spende an Non-Profits zu stellen.
Die Mithilfe von Kollegen ist garantiert, was mich jedoch wundert ist, ob es mit der Spende und der Lotto-Führung vielleicht Probleme gäbe. Ist da vielleicht etwas mit Lizenzen oder Bewilligungen im Spiel?
Vielen Dank in Voraus für Eure Antwort.
Lg Robert
Lieber Robert
Wir sind keine Spezialisten was Glückspiel anbelangt. Die Gesetze zu Glückspiel in der Schweiz sind allerdings sehr strikt. Ich empfehle Dir direkt mit dem zuständigen Amt bei dir Kontakt aufzunehmen. Beim Kanton Zürich gibt es beispielsweise entsprechende Gewerbebewilligungen bei der Sicherheitsdirektion:
Vielleicht kann dir deine Gemeindeverwaltung alle notwendigen Infos liefern. Ein Anruf bei der Gemeinde, wo der Anlass stattfinden soll, ist sicherlich kein Fehler.
Viel Erfolg und liebe Grüsse
Webling
Guten Tag Webling
Bin ich gezwungen den Sitz des Vereins an dem Ort zu setzten, wo er aktiv sein wird? Da die Vorstandsmitglieder nicht im selben Kanton wohnen.
Danke für die Antwort
Lg Melanie
Guten Tag Melanie
Leider sind wir etwas im Rückstand mit den Antworten auf dieser Seite. Ich habe die Frage gerade im anderen Kommentar von dir beantwortet.
Viele Grüsse
Webling
Braucht es zwingend einen aktuar um rechtlich ein verein zu dein ?
Falls ja, wo steht dieses gesetz?
Guten Tag
Vielen Dank für deine Frage, ein Verein benötigt keinen Aktuar. Nur die Arbeiten, die ein Aktuar macht, müssen erledigt werden. Wer dies macht, ist nicht so wichtig.
Viele Grüsse
Webling
Hallo
In den Statuten in unserem Fischerverein ist ein Mindestalter von 14 Jahren für Vereinsmitglieder festgelegt. Sind diese Mitglieder auch stimmberechtigt an der GV oder gilt ein Gesetz in der Schweiz?
Guten Tag Andreas
Grundsätzlich sind Personen, die das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, nicht allein handlungsfähig und bedürfen der Zustimmung der Eltern um Rechtsgeschäfte zu tätigen. Es gibt Ausnahmen für geringfügige Geschäfte, die wohl die Mehrheit der Geschäfte ausmachen dürfte. Bei allen anderen Abstimmungen müssen die jüngeren Mitglieder die Zustimmung der Eltern einholen.
Das beste ist wohl, dies in den Statuten explizit zu regeln. Eine Regelung wäre, dass Mitglieder erst ab 18 Jahren ein Stimmrecht haben.
Viele Grüsse
Webling
e.V. heisst ja eingetragener Verein
Wo muss man den Verein eintragen?
Guten Tag Ramona
Die Abkürzung e.V. hat vor allem in Deutschland eine Bedeutung, die Vereine müssen beim Amtsgericht eingetragen werden. Dieses führt ein Vereinsregister.
Viele Grüsse
Webling
Guten Tag
Unser comunity basierend project unter dem Motto YES WE CAN, ist entstanden durch den aktuellen Krieg in der Ukraine.
Unserer Aufmerksamkeit gilt es, den Menschen im Landesinneren first aid zu bieten.
Viele Menschen hierzulande möchten bei uns Spenden.
Da die Situation akut ist, fehlt uns die Zeit zur Gründung eines Vereins.
Wir sind nun auf tips und mithilfe angweiesen.
Besten Dank
Halllo Peter
Vielen Dank für deine Frage. Es geht sehr schnell, einen Verein zu gründen, mit einigen Leuten und Statuten ist es eine Sache von wenigen Stunden. Ein Tipp, den ich euch geben kann, ist dass ihr trotz aller Aufregung die Buchhaltung sauber führen solltet, damit nicht irgendwo Geld verloren geht, das den Leuten im Land helfen könnte. Auch ist es eine gute Idee, das Geld von den persönlichen Finanzen zu trennen.
Und dann noch das leidige Thema Steuern. Wenn ihr das privat und ohne Verein macht, müsst ihr schauen, dass die Spenden nicht plötzlich Einkommen sind und ihr das Geld versteuern müsst.
Viele Grüsse und viel Erfolg!
Laurenz von Webling
Muss ich etwas Besonderes beachten, um einen Tierschutzverein zugründen?
Guten Tag
Nein, ein Tierschutzverein ist ein Verein wie jeder andere.
Viele Grüsse
Webling
Gibt es irgendwo eine Liste, in welchen Kantonen Vereine davon befreit sind, Steuererklärungen abgeben zu müssen?
Es geht um einen kleinen Bio-Verein, bei dem wir uns diesen Aufwand gerne sparen würden.
Danke vielmals für Ihre Hilfe, falls Sie uns dazu etwas sagen können.
Guten Tag Remo
Vielen Dank für deine Frage. Soweit ich weiss, muss ein Verein immer eine Steuerklärung einreichen. Es ist mit nicht bekannt, dass es Kantone gibt, wo man sich dies sparen kann. Hast du mehr Informationen dazu?
Viele Grüsse
Webling
Hier: https://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/steuerfragen/steuerbefreite_institutionen.html
In Zürich kann man anscheinend den Verein als gemeinnützig deklarieren lassen und ist dann steuerbefreit, muss also keine Steuererklärung mehr ausfüllen.
Guten Tag. Ich möchte einen Verein gründen um eine regelmässige Kunstausstellung durchzuführen. Nun ist eine Person, die sich dabei beteiligen wird Deutsche und wohnt in Berlin. Darf sie Mitglied des Vereins sein?
Besten Dank im voraus für eine Antwort!
Guten Tag Ursina
Es ist kein Problem, wenn eine Deutsche aus Berlin Mitglied in dem Verein ist, der Verein muss einfach seinen Sitz in der Schweiz haben.
Herzliche Grüsse
Webling
Guten Tag
Der Präsident unseres Vereins wird zurücktreten und nun droht die Auflösung des Vereins, da niemand die Präsidentschaft übernehem wird.
Wir haben 3 Mitglieder, die den Vorstand übernehmen würden (ohne Präsidenten) und nun stellt sich die Frage ob dies überhaupt möglich ist und ob man einen Verein einfach so übernehmen kann? Der Sitz würde dann ja vermutlich nicht mehr am selben Ort sein wenn der Präsident zurücktritt.
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung und liebe Grüsse.
Guten Tag Nadine
Vielen Dank für deine Nachricht. Es ist kein Problem, wenn bei einem Verein der Sitz wechselt, solange dieser weiterhin in der Schweiz ist. Auch Wechsel im Vorstand sind selbstverständlich an der Tagesordnung. Wichtig ist, dass ihr mal die Statuten durchschaut auf Passagen wo der Sitz und der Präsident genannt wird. Stimmt an der gleichen GV wo ihr gewählt werdet, entsprechende Statutenänderungen vor um die Statuten an die neue Situation anzupassen.
Viel Erfolg!
Webling
Halo Webling,
kann ich auch von Deutschland aus einen Verein in der Schweiz gründen?
Herzlich,
Oliver
Guten Tag Oliver
Vielen Dank für deine Frage. Für einen Verein in der Schweiz benötigst du eine Adresse in der Schweiz, daher kannst du nicht ohne weiteres von Deutschland aus einen Verein in der Schweiz gründen. Darf ich fragen, wofür du einen Verein in der Schweiz statt in Deutschland möchtest?
Viele Grüsse
Webling
Liebes Webling Team
Danke für den Bericht.
Wie sieht es bei der Gründung bez. der Vorstandsmitglieder aus? Darf der Vorstand aus nur einem Vorstandsmitglied bestehen?
Liebe Grüsse aus Bern
Guten Tag Bernaldo
Vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Vorstand nur aus einem Vorstandsmitglied besteht. Dies ist jedoch nicht klug, da der Verein nichts machen kann, wenn der Vorstand in den Ferien ist oder aus anderen Gründen sich nicht um den Verein kümmern kann. Ich würde empfehlen mehr als ein Vorstandsmitglied zu haben.
Viele Grüsse
Webling
Liebes Webling Team
Ich möchte zu dritt (eine bestehende Hobbygruppe welche Kunsthandwerks Ausstellungen organisiert) einen Verein gründen. Die bisherige Struktur war bereits gegeben mit einem OK Präsident, Kassier und Assistent. Der Verein soll nur für diesen kulturellen Zweck gegründet werden bei welchem keine grossen Einnahmen eingehen und nur für die Schaffung von Ausstellungsplätzen an einer jährlichen Ausstellung gilt. Die Kasse hat einen jeweils einen Höchststand von 3000.-. Der Verein soll ein non profit Verein sein.
Können wir zu dritt ohne Mitglieder aber als funktionierenden Vorstand einen Verein gründen? Wer ist bei einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit verantwortlich? Ist dann der Präsident verantwortlich?
Statuten sind bereits vorhanden, Kasse ist vorhanden, Vorstandmitglieder sind vorhanden, Vereinsname ist vorhanden.
In welcher Form muss ich es der Gemeinde mitteilen gibt es ein Formular und muss ich auf eine Bestätigung der Gemeinde warten um offiziell ein Verein zu sein?
Besten Dank für die Antworten
Beste Grüsse
Guten Tag Daniel
Vielen Dank für die Nachricht und ich bitte um Entschuldigung für die späte Antwort. Ihr könnt so einen Verein gründen, das ist kein Problem. Die Verantwortlichkeiten sind wie bei einem normalen Verein, also hast du als Präsident nicht mehr oder weniger Pflichten als ein Präsident eines anderen Vereins.
Ihr müsst den Verein nicht der Gemeinde mitteilen, allenfalls müsst ihr euch beim Steuteramt melden, aber ihr werdet sowieso unter den Freigrenzen (einige Tausend Franken Gewinn) sein, dass ihr keine Steuern bezahlen müsst.
Viele Grüsse
Webling
Guten Tag wir haben unsere Statuten jetzt geschrieben und die Gründerversammlung haben wir auch gemacht! Mpssen wir die Statuten jetzt noch wem zeigen oder bei der Gemeinde hinterlegen oder ist die Gründung schon abgeschlossen?
Guten Tag
Die Gründung ist jetzt abgeschlossen, man muss die Statuten nicht jemandem zeigen oder irgendwie hinterlegen.
Viele Grüsse
Webling
Hallo Webling
Ich bin es noch einmal. Kann man einen Vereinsnamen schützen und wie kann man dies machen ohne grosse Kosten zu verursachen?
Besten Dank für eine kurze Antwort
Beste Grüsse
Guten Tag Daniel
Wenn man einen Verein ins Handelsregister einträgt hat man einen Gewissen Schutz. Man kann den Vereinsnamen auch als Marke schützen, wenn man unbedingt will. In der Praxis ist der Schutz eines Namens meistens weniger wichtig als die Beteiligten glauben.
Viele Grüsse
Webling
Grüezi und frohes neues Jahr!
Wir möchten einen Verein Gründen dessen Zweck es ist das Startkapital von 20K für eine GmbH Gründung zu finanzieren (eine Art Crowdfunding ist der Hintergedanke). Zuerst wird der Verein von den „Unternehmern“ welche nacher operativ tätig sind in der Unternehmung gegründet. Somit können wir alles festlegen im gegebenen Rahmen. Die Vereinsmitglieder welche nach Gründung angeworben werden sollen eine Mitgliederbeitrag zahlen, welcher dann für das Finanzieren des Startups (GmbH) verwendet wird.
Ist dies möglich?
Falls ja habe ich dann noch einige Fragen mehr 🙂
Besten Dank für Ihre Unterstützung!
T. Haizmann
Guten Tag Timon
Vielen Dank für deine Frage. Das ganze tönt nicht nach einem klassischen Zweck für einen Verein, sondern mehr nach Multilevel Marketing oder etwas in die Richtung. Da es eine ungewöhnliche Konstruktion ist, kann ich keine detailierten Tipps geben, ausser gleich die GmbH zu gründen, vermutlich ist der Umweg über den Verein nicht nötig.
Viele Grüsse
Webling
Wie ist es mit der Nationalität der Vorstandsmitglieder? Muss mindestens ein Vorstandsmitglied Schweizer sein bzw. in der Schweiz wohnen?
Guten Tag Michael
Vielen Dank für deine Frage. Die Nationalität der Mitglieder ist nicht wichtig, der Verein benötigt jedoch eine Adresse in der Schweiz.
Viele Grüsse
Webling
Ich habe 2007 eine Waldspielgruppe für ca. 2-5 j Kinder ( ich bin gelernte Kleinkinderzieherin 53j.) gegründet. wir ( ich habe noch 2 Mirarbeiterinn, je nach anzahl der Kinde)r gehen ein mal pro W für 5 Std. in den Wald. (wärend den Schulferien haben wir geschlossen.wir können auf ein jahrelanges gutes Feedback der Eltern und Kinder zurück greifen. Schon länger ist das Thema Vereinsgründungein in unseren Köpfen. nun möchten wir Nägel mit Köpfen machen, resp. der Waldspielgruppe, einen festeren, vertrauten Boden geben Auch möchten wir das Angebot ein wenig aus bauen z.B. für ältere Kinder. nun meine Fragen wenn wir ein Verein sind 1. Darf ich
(resp. dann der Verein ) mir und den Begleitpersonen weiterhin einen Lohn aus zahlen ( bisher waren es 25.- pro Std. resp. 125.- für einen Waldtag).2. dürfen wir ein vereinslockal ohne weiteres eröffnen . 3.welches wir ev. für 1 bis 3 Tage pro Woche Tagsüber alls eine Kinderbetreuung mit Mittagstisch ( und ev. auch für alle
Generationen, öffentlich machen.? Auch für nicht mitglieder?? vielen dank für Ihre arbeit und Antworten. ich wünsche allen eine gute, gesunde Zeit. mit freundlichen Grüssen Maya . p.s wir werden bei der Vereinsgründung mit max. 5 Petsonen das ganze draussen und nicht zu lange und mit 2 Meter abstand durch führen
Guten Tag Maya
Vielen Dank für deine Fragen:
1. Du darfst weiterhin Löhne auszahlen, natürlich musst du dafür auch Sozialabgaben bezahlen
2. Du darfst auch ein Vereinslokal eröffnen
Dies ist mit einem Verein kein Problem.
Viele Grüsse
Webling
Guten Morgen! Können wir als Auslandschweizer einen Verein Gründen der eine Schweizer Adresse hat, aber den Sinn und Zweck der Zusammenkunft, im Ausland erfüllt? Präsident und Kassier sowie Mitglieder sich grösstenteils im Ausland befinden. Somit auch die Mitgliederversammlung. Besten Dank für Info
Peter Betsche
Guten Tag Peter
Vielen Dank für deine Frage. Soweit ich weiss, sollte dies schon funkionieren. Wobei sich dann die Frage stellt, wofür braucht ihr dann unbedingt einen schweizer Verein?
Viele Grüsse
Webling
Guten Abend
Ich möchte einen Förderverein gründen.
Gibt es Musterstatuten irgendwo?
Liebe Grüsse
Vanessa
Guten Tag Vanessa
Vielen Dank für deine Frage, mehr zu den Statuten findest du hier: https://www.vereinsverwaltung.ch/statuten-fur-deinen-verein/ . Musterstatuten gibt es viele, z.B. hier: https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auswahl-rechtsform/verein.html .
Viele Grüsse
Webling
Ich möchte eine NGO als Verein eintragen lassen. Ich und meine Frau machen dies allerdings alleine, also ohne Vorstand, Mitglieder und GV. Geht das? Falls nein, wie ist vorzugehen?
Guten Tag Roger
Vielen Dank für deine Frage. Ihr könnt zu zweit einen Verein gründen, allerdings müsst ihr dann die GV abhalten, Vorstand sein, die Buchhaltung gewissenhaft führen usw.
Viele Erfolg
Webling
Guten Tag
Ich möchte eine Plattform gründen, aus der und in die ein Einzelunternehmen und ein Verein wirken. Das Einzelunternehmen (später evtl. GmbH) wäre für das betriebliche zuständig, der daraus resultierende Gewinn geht dann an den Verein. Ist das grundsätzlich möglich und wie müsste das auf der Onlineplattform ersichtlich sein?
Für die Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.
Corinne
Guten Tag Corinne
Vielen Dank für deine Nachricht. Eine Einzelunternehmung und eine GmbH sind eigentlich gewinnorientiert. Wenn die Gewinn macht und versteuert, nur um das Geld einem Verein zu geben, macht dies nicht wahnsinnig viel Sinn. Wäre es nicht einfacher, die Plattform direkt durch den Verein zu betreiben?
Viele Grüsse
Webling
Guten Tag, Wir sind zwei drei Freunde Kollege die im Eishockey Camps durchführen möchten und auch andere Service im Bereich IceHockey anbieten möchten. Meine Frage ist kann ich das auch mit einem Verein abdecken?
Guten Tag Sascha
Vielen Dank für deine Nachricht. So wie das tönt, könnt ihr das mit einem Verein abdecken. Ausser ihr wollt Geld verdienen, dann ist eine GmbH möglicherweise besser geeignet.
Viele Grüsse
Webling
Kann man einen Verein rückwirkend gründen?
Guten Tag Raphael
Vielen Dank für deine Frage. Das geht meines Wissens nicht, normalerweise ist dies auch nicht wichtig. Warum wollt ihr den Verein rückwirkend gründen?
Viele Grüsse
Webling
Guten Tag Webling
Wie sind eine Gruppe von Teilnehmern eine wahts-app-gruppe die spezielle Fahrzeuge fährt.
nach langer Überlegung haben wir uns entschlossen einen Club draus zu machen.
über diesen Club sollen treffen, Ausfahrten, Veranstaltungen usw. organisiert und zum anderen auch Fan-Artikel angeboten werden.
was müssten wir da speziell beachten?
gibt es da vielleicht bereit ein Muster für die Statuten?
Danke schonmal für die rasche Antwort.
Gruss Markus
Hallo Markus
Ich wünsche euch viel Spass mit dem Hobby und dem Verein. Etwas spezielles müsst ihr nicht beachten. Ich empfehle dir den Artikel: https://www.vereinsverwaltung.ch/statuten-fur-deinen-verein/ zu lesen und die erwähnten Musterstatuten für deinen Verein anzupassen.
Beste Grüsse
Team Webling
Hallo,
Muss ein normaler Verein in HR eingetragen werden ?
Was benötige ich um ein Konto für den Verein eröffnen zu können?
Vielen Dank,
SD
Hallo Sorin
Du kannst auf die Bank gehen und ein Bankkonto für deinen Verein eröffnen, ohne das er im HR eingetragen ist. Geh zu deiner Bank und eröffne ein Konto für deinen Verein. Hier findest du eine Entscheidungshilfe, ob du deinen Verein ins Handelsregister eintragen muss (Spoiler: ziemlich sicher nicht).
Beste Grüsse
Team Webling
Kann man irgewo „fertige Statuten“ downloaden?
Danke
SD
Hallo Sorin
Ich empfehle dir den Artikel: https://www.vereinsverwaltung.ch/statuten-fur-deinen-verein/ zu lesen und die erwähnten Musterstatuten für deinen Verein anzupassen.
Beste Grüsse
Team Webling
Guten Tag. Wir sind 6 Personen und würden gern ein Verein Gründen, wir sind alle Hobby Autoschrauber,und würden gerne als ferein Gemeinnützige unterstützung anbieten für Menschen die nicht viel haben,zb Auto flicken,räder wechseln usw.so das man ein kleinen Betrag an den verein zahlt und die arbeit wird erledigt . Geht das? MFG Nicole
Guten Tag Nicole
Vielen Dank für deine Frage. Das ganze tönt nicht schlecht, es könnte jedoch sein, dass der kleine Beitrag euch quasi zur kleinen Autowerkstatt macht. Deshalb solltet einige Dinge beachten: Was passiert, wenn während der Reparatur etwas schiefgeht, was passiert wenn es während der Reparatur einen Unfall gibt, usw. Im Kollegenkreis ist das alles weniger ein Problem, sobald mehr Leute davon profitieren, steigt das Risiko.
Viele Grüsse
Webling
Wir gründen mitte Januar 2021 einen Verein. Die Initianten (6 Personen) kommen aus allen Landesregionen der CH. Wir möchten die Gründungsversammlung virtuell (via ZOOM) abhalten und die Dokumente via Mail versenden. Ist die Vereinsgründung als Nichtpräsenzversammlung möglich/erlaubt?
Danke für Feedback.
Gruss Herbi
Guten Tag Herbert
Vielen Dank für deine Frage. Das ist eine neue Frage, da wir diese Situation noch nicht hatten. Ich würde sagen, dass man die Verordnung des Bundesrates so auslegen kann, dass dies möglich ist. Ich würde sagen, wenn ihr einen normalen Verein macht, beginnt im Januar online. Soweit ich das beurteilen kann, sollte das gültig sein. Ihr könnt euch im Sommer oder nächstes Jahr treffen, wenn alles vorüber ist und dann die Versammlung abhalten, dann ist der Verein ganz sicher gegründet.
Viele Grüsse
Webling
Guten Tag
Ich habe eine Frage bezüglich Verein/ Lohnauszahlung, die ich nicht öffentlich machen möchte. Besteht die Möglichkeit, dass ich Ihnen persönlich schreiben oder Sie anrufen kann?
Guten Tag Margherita
Leider beantworten wir nur Fragen hier öffentlich. Schau doch mal bei Vitamin b (https://www.vitaminb.ch) vorbei, die haben einen Beratungsservice.
Viele Grüsse
Webling
guten Abend,
ich möchte mit meinem Ehemann einen Verein gründen. Dabei geht es darum, Frauen in Afrika zu unterstützen in dem wir ihre angebauten Produkten in einem Online Shop hier in der Schweiz zu verkaufen um ihnen finanziell zu helfen.
Darf man mit einem Onlineshop ein Verein gründen?
Vielen Dank
Florence
Guten Tag Florence
Vielen Dank für deine Nachricht. Ihr könnt einen Verein gründen, der den Onlineshop betreibt, das ist kein Problem. Der Vorteil dabei ist, dass ihr eure privaten Finanzen und die Finanzen des Onlineshops separat führen könnt (und für die Einnahmen des Onlineshops keine Einkommenssteuern bezahlt).
Viele Grüsse
Webling
Hallo Webling
Ich gebe Unterricht im Tanzen einmal die Woche. Bis anhin war das ein Hobby. Nun steigt die Anfrage und ich bin mir am Überlegen einen Verein zu gründen. Wie funktioniert das dann mit den Beiträgen welche die Schüler zahlen für die Stunden? Zudem müsste ich Stellvertretungen Lohn zahlen. Wie und wo muss das abgerechnet/versteuert werden?
Vielen Dank
Guten Tag Sabrina
Vielen Dank für deine Nachricht und ich bitte um Entschuldigung für die späte Antwort. Die Beiträge, die die Schüler zahlen gehen dann an den Verein. Damit kannst du erstmal die Kosten wie z.b. Raummiete decken. Wenn du dir etwas auszahlst, oder deinen Stellvertretungen Lohn zahlst, dann musst du dies abrechnen, wie wenn du diese angestellt / beauftragt hättest. Das heisst du musst dafür sorgen dass Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, wenn solche geschuldet sind. Am besten du erkundigst dich beim Sozialversichungsamt deines Kantons nach den Freibeträgen.
Viele Grüsse
Webling
Guten Tag
Wir haben eine Frage zur Vereinsgründung / auflösung.
Ausgangslage: Wir haben einen Onlineshop, über welchen wir Kleidung verkaufen für einen Gemeinnützigen Zweck.
Wir kaufen die Shirts ein, verkaufen diese. ein Fixer Betrag davon wird gespendet und mit dem Rest wird eine reinvestition gemacht für neue Shirts. Also ein Nonprofit für uns.
Würde das als Verein funktionieren ?
Wenn wir zu gegebenem Zeitpunkt den Verein auflösen, was passiert dann mit dem Vereinsguthaben ?
Guten Tag Fabienne
Vielen Dank für deine Frage. Das sollte als Verein durchaus funktionieren. Wenn der Verein aufgelöst wird, dann muss das Geld irgendwo hin. Eine übliche Lösung ist, dass das Geld an eine Organisation mit ähnlichem Zweck gespendet wird. Für gemeinnützige Vereine mit Steuerbefreiung ist dies sogar Pflicht.
Viele Grüsse
Webling
Hallo
Wie kann ich am besten einen neuen Verein Gründen. Was muss ich sich als Präsident wiesen. Und wie kann ich die Führung machen für eine Verein. Und was alles muss ich auch selber machen das am Verein gut geht.
Gruss
Michi
Guten Tag Michi
Vielen Dank für deine Frage. Wenn du einen Verein gründen möchtest, musst du zuerst einige weitere Vereinsmitglieder suchen und dann könnt ihr zusammen den Verein gründen. Nachher musst du schauen dass die Finanzen in Ordnung sind, die Mitglieder zufrieden sind und mehr Mitglieder beitreten. Das dürfte das wichtigste sein.
Viele Grüsse
Webling
Guten Tag,
Ist es möglich, dass ein Vorstandsmitglied des Vereins angestellt werden kann?
Hallo Erika
Vielen Dank für die Frage. Ja, du kannst ein Vorstandsmitglied des Vereins anstellen. Beachte, dass die Wahl in den Vorstand und der Arbeitsvertrag zwei unterschiedliche Dinge sind. Zum Beispiel müsst ihr bei Abwahl damit rechnen, dass das Vorstandsmitglied während der Kündigungsfrist noch bezahlt werden muss usw.
Viele Grüsse
Laurenz
Webling
Ist es möglich, stimmberechtigte und nicht stimmberechtigte Mitglieder in einem schweizerischen gemeinnützigen Verein zu haben?
Hallo David
Vielen Dank für die Frage. Wenn du die Statuten entsprechend schreibst, dann ist das möglich.
Viele Grüsse
Laurenz
Webling
Guten Tag
Wir haben Ende September 2021 einen Verein gegründet. Der Vorstand wurde an der Gründungsversammlung gewählt. Die Revisionsstelle und der Jahresbeitrag wurde aber noch nicht festgelegt. Ein Gründungsprotokoll liegt vor.
Meine Frage: Müssen wir im 2021 nochmals eine Vereinsversammlung durchführen oder können wir im 2022 erstmals eine ordentliche Vereinsversammlung mit den üblichen Geschäften (Jahresbericht, Rechnung, Wahlen etc.) durchführen?
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüsse
Martin
Hallo Martin
Wir gratulieren Dir und Euch zur Gründung Eures Vereins und wünschen Euch toi toi toi. Die wichtigsten, ersten Schritte sind getan.
Eine weitere Versammlung müsst Ihr dieses Jahr nicht mehr durchführen. Es ist natürlich nicht verboten – bedenkt aber, dass Ihr Fristen einhalten müsstet und es somit terminlich eng werden könnte.
Wir wünschen Euch also ein erfolgreiches, erstes Vereinsjahr 2022.
Alles Gute
Stefan
Webling
Ein freundliches Hallo!
Wir sind mehrere Wanderbegeisterte aus dem Südbadischen (Deutschland) und haben den Wunsch einen Wanderverein zu gründen. Dabei haben wir auch das Ziel, Kindern das Wandern (mit Übernachtungen in ländlicher Umgebung) nahezubringen, die dies aufgrund von schwierigen familiären Verhältnissen nicht kennenlernen dürfen.
Unsere Fragen:
Wäre es möglich, eine Hütte (kleines Haus) in der dementsprechenden Lage durch den Verein zu erwerben?
Vereinsgründung vor oder nach dem Erwerb?
Ist hier ein eingetragener Verein nötig (7 Mitglieder) oder vorteilhafter als ein nicht eingetragener?
Herzlichen Dank für die Hilfe.
Andreas
Hallo Andreas
Vielen Dank für deine Frage. Das tönt nach einem grösseren Unternehmen, ein Haus ist doch ein bedeutender Wert. Das solltet ihr mit einem Fachmann/Steuerberater regeln. Wichtig ist, dass ihr nicht etwas falsch macht und plötzlich hohe Steuern bezahlen müsst und dass ihr regelt, was geschieht, wenn es Streit gibt oder sich der Verein auflöst.
Viel Erfolg und Spass
Laurenz von Webling
Hallo zusammen, ich werde einen Verein gründen, und dazu braucht es zwei Gründungsmitglieder. Wir sind beide Schweizer, aber 1 Person nicht in der Schweiz wohnhaft. Ist dies ein Problem?
Hallo Ramona
Vielen Dank für deine Frage und sorry für die späte Antwort. Es ist kein Problem, wenn eine Person nicht in der Schweiz wohnhaft ist. Der Verein benötigt jedoch eine schweizer Adresse.
Viele Grüsse
Laurenz
Webling
Hallo ich bin Dominik,
Ich möchte einen eigenen Eishockeyverein gründen.
Was brauche ich alles dazu?
An wenn muss ich mich da melden?
Hallo Domink
Vielen Dank für deine Frage. Für einen Eishockey-Verein benötigst du zuerst wohl einige Mitspieler und dann eine Eisfläche, wo ihr spielen könnt. Abgesehen davon, kannst du vorgehen, wie im Artikel beschrieben.