Home » Soll und Haben – einfach erklärt für deine Vereinsbuchhaltung

Soll und Haben – einfach erklärt für deine Vereinsbuchhaltung

von Stefan Del Fabro
0 Kommentieren

Auch dein Verein hat die sogenannte Buchführungspflicht. Daher musst du einige Grundbegriffe der Vereinsbuchhaltung kennen. Was zum Beispiel bedeutet «Soll und Haben»?

Warum muss ein Verein eine eigene Buchhaltung führen?

Es ist das Schweizerische Obligationenrecht, welches festhält, dass auch Vereine eine ordentliche Buchhaltung führen müssen. Liegt der Umsatz deines Vereins tiefer als eine halbe Million Franken, ist zumindest die vereinfachte Buchhaltung nötig. Diese umfasst Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen.

Alle Belege, die mit der Buchhaltung zu tun haben, müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Dasselbe gilt auch für digitale, respektive elektronische Belege.

Was es mit «Soll» und «Haben» auf sich hat

Die Buchhaltungsbegriffe «Soll» oder «Haben» sind nicht verwandt mit den gleichlautenden Verben. Soll und Haben (Englisch debit and credit) bezeichnen die linke und die rechte Seite eines T-Kontos in der Buchhaltung. In der Doppelten Buchführung dokumentierst du alle Geschäftsvorfälle, wie z.B. einen Autokauf, auf mindestens zwei Konten.  Auf dem einen Konto buchst du auf der Soll-Seite, bei dem zweiten auf der Haben-Seite. Dazu stellst du Buchungssätze auf. Diese werden alle nach dem Schema Soll an Haben gebildet. 

Welche Buchung kommt wohin?

​Aufwände sind im Soll, Erträge im Haben zu verbuchen. Normalerweise heisst das, dass ein Aufwand mit dem Buchungssatz Aufwandskonto/ Aktiv- oder Passivkonto verbucht wird.

  • Kommt Geld auf das Bank- oder Postkonto, steht dieses im Soll.
  • Geht Geld vom Bank- oder Postkonto weg, steht dieses im Haben.

Mit diesen Faustregeln fährst du gut. Sie stimmen für 95% der Buchungssätze.

Was den Kassier freut, ärgert die Kasse

Du kannst die Buchhaltung outsourcen – also jemandem ausserhalb des Vereins übergeben. Auf den ersten Blick eine bestechende Idee. Der Vereinskassier ist in seiner – zumeist ehrenamtlich getätigten Arbeit – entlastet. Bedenke: etwas auszulagern, kostet. Während sich also der Kassier freut, grummelt die Kasse.

Aktiv und Passiv – kurz und einfach erklärt

Aktiva (Vermögen; Aktivseite; links) und Passiva (Kapital; Passivseite; rechts) bezeichnen die beiden Seiten der Bilanz. Die Aktivseite setzt sich aus dem Anlagevermögen (Vereinsheim, Fahrzeuge) und dem Umlaufvermögen (Kassenbestand, Bankguthaben) zusammen.

Woher das Geld stammt, erkennst du auf der Passivseite. Sie besteht aus dem Eigenkapital (Geld, das deinem Verein gehört) und dem Fremdkapital (Darlehen, Kredite).

Die Posten auf der Aktiv-Seite werden oft auch als Vermögen, die auf der Passiv-Seite als Kapital bezeichnet. 

Eselsbrücken helfen

Unser Leser Josef hat uns 2019 geschrieben, wie er Aktiv- und Passivkonto unterscheidet: Er wendet folgende Eselsbrücke an:

  • Aktivkonto: Mittelverwendung (Gebäude, Maschinen, Material, Girokonto, etc.)
  • Passivkonto: Mittelherkunft (aus Eigenkapital, Kredite, Gewinnvortrag, etc.)

Für die Unterscheidung zwischen «Soll» und «Haben» gibt es eine oft zitierte Eselsbrücke: «Jeder Buchungssatz ist nach dem Schema „per Soll an Haben“ aufgebaut. Merk es dir also: Wo ein per ist, ist auch ein an.»

Vereinsbuchhaltung einfach erklärt

In der untenstehenden Auflistung findest du weitere Online-Tipps und -Hilfen. Geh auf einen der aufgeführten Links.

Hat sich der Soll- und Haben-Nebel gelichtet? Ist noch etwas unklar? Hast du Fragen zur Vereinsbuchhaltung? Schreib deinen Kommentar. Vielen Dank. 

Kommentar schreiben

Nächster Artikel lesen