Home » Dürfen Passivmitglieder an der Generalversammlung abstimmen?

Dürfen Passivmitglieder an der Generalversammlung abstimmen?

von Webling
16 Kommentare

Hat ein Passivmitglied ein Stimmrecht an der GV, zum Beispiel bei einer Statutenänderung oder bei Wahlen in den Vorstand?

Grundstätzlich haben alle Mitglieder ein Stimmrecht, die Statuten können aber vorsehen, dass Passivmitglieder kein Stimmrecht an der Vereinsversamlung / Generalversammlung haben. Wenn die Stauten nicht klar sagen, dass die Passivmitglieder kein Stimmrecht haben, dann haben die Passivmitglieder ein Stimmrecht.

16 Kommentare

Daniela 15. März 2018 - 13:46

Wenn in den Statuten nichts genaues steht, sind dann alle, die einen Vereinsbeitrag zahlen automatisch Mitglied und stimmberechtigt? nei minderjährigen sind automatisch die Inhaber der elterlichen Sorge stimmberechtigt?

Antworten
Webling 22. März 2018 - 16:03

Guten Tag Daniela

Vielen Dank für deine Frage. Wenn in den Statuten nichts dazu steht, sind alle Mitglieder automatisch stimmberechtigt. Bei Minderjährigen ist es etwas schwieriger, bei jüngeren Kindern dürfen wohl die Eltern das Kind vertreten. Bei Teenagern dürften diese eher selbst abstimmen dürfen. Das einfachste ist auf jeden Fall, dies in den Statuten klar zu regeln.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Susanne Chioditti 15. März 2019 - 12:33

Wir hatten bei der letzten Wahl folgende Diskussion:
Es wurde über mehrere Traktanden abgestimmt, an dieser Abstimmung beteiligten sich jeweils alle Teilnehmer, inkl. Vorstand. Das Ergebnis war jeweils: alle Teilnehmer stimmten mit „ja“, deshalb hiess es: „einstimmig angenommen“.
Dann folgte das Traktandum „Wahlen“. Die jeweils zu wählende Person stimmte nicht mit ab. Als Aktuarin vermerkte ich „24 Stimmen „ja“, 1 Enthaltung“. Mehrere Teilnehmer, darunter auch Vorstandsmitglieder meinten, ich müsse „einstimmig gewählt“ schreiben. Mir ist das aber nicht logisch, da sich jeder theoretisch auch selbst wählen könnte. Welches ist die richtige Vorgehensweise?

Antworten
Webling 19. März 2019 - 10:34

Guten Tag Susanne

Vielen Dank für deine Frage. Technisch korrekt ist 24 Ja, 1 Enthaltung. Man könnte schreiben, 24 Ja, Enthaltung des Kandidaten. Damit ist klar, dass es keine Opposition gegen die Wahl gegeben hat. Eine andere Formulierung wäre, „Ohne Gegenstimme gewählt“. Schlussendlich ist es eher ein Detail, im Protokoll würde ich eher die technisch korrekte Formulierung verwenden, auch wenn es für den Kandidaten nicht ganz so perfekt aussieht, aber liest schon das Protokoll 😉

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Max 29. Oktober 2019 - 15:39

Ist es auch möglich die Statuten so zu formulieren, dass nur der Vorstand abstimmen kann? Das würde bedeuten dass nur der Vorstand entscheiden kann und weder die Mitglieder noch die Passivmitglieder.

Antworten
Webling 6. Dezember 2019 - 10:14

Guten Tag Max

Vielen Dank für deine Frage. Wenn nur der Vorstand abstimmen soll, dann muss man die anderen Mitglieder eigentlich gar nicht in den Verein aufnehmen. Man könnte die Mitglieder auch als Sympathisanten führen.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Stefan Brüning 2. Februar 2020 - 07:05

Hallo,

Sind bei einer Generalversammlung, wenn nichts anderes beschlossen ist, nur die anwesenden Mitglieder stimmberechtigt? Oder ist es möglich, Bild und Ton in alle Welt zu übertragen und alle Mitglieder abstimmen zu lassen? Wie sieht es hier mit dem Recht am eigenen Bild aus?

Antworten
Webling 4. März 2020 - 13:05

Guten Tag Stefan

Vielen Dank für deine Frage. Wir sind keine Spezialisten für deutsches Vereinsrecht. In der Schweiz ist es so, dass nur die anwesenden Mitglieder stimmberechtigt sind.
Das Recht am eigenen Bild betrifft die Veröffentlichung von Bildern, in diesem Fall könnte man z.B. einen Zugangscode erstellen, der nur an Vereinsmitglieder verteilt wird.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Rosemarie Hunkeler 13. März 2020 - 14:14

In unserem Turnverein sind die Aktiv- und Ehrenmitglieder stimm- und wahlberechtigt, nicht aber die Passivmitglieder. An der GV werden jeweils für 10 Jahre Mitgliedschaft Blumen und ab 40 Jahren Mitgliedschaft Früchtekörbe verschenkt. Der Vorstand ist der Meinung, dass dies nur für Aktivmitglieder gilt, da es eine freiwillige Geste und nicht in den Statuten verankert ist. Ein Aktivmitglied hat für 7 Jahre( krankheits-und berufshalber) zu den Passivmitgliedern gewechselt und ist dann wieder den Aktiven beigetreten. Nun hat sich dieses Mitglied beschwert, weil wir die Passivjahre nicht angerechnet haben und die Ehrung dieses Mitglieds verschoben haben, bis wieder 10 Aktivmitgliedsjahre erfolgt sind. Anzumerken ist auch, dass Aktivmitglieder einen 6x höheren Beitrag als die Passivmitglieder bezahlen. Auf welcher Seite liegt das Recht und müsste dieses Problem in den Statuten erwähnt werden.

Antworten
Webling 17. März 2020 - 09:34

Guten Tag Rosemarie

Vielen Dank für die ausführliche Frage. Da die Ehrungen nicht in den Statuten verankert sind, gibt es keine verbindlichen Regeln. Ich würde schauen wie dies bisher gehandhabt wurde und es weiterhin so machen oder einen expliziten Vorstandsbeschluss diesbezüglich machen. Vermutlich ist das Thema nicht wichtig genug um in den Statuten geregelt zu werden.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Aaron 24. April 2020 - 13:42

Guten Tag

Wir haben im Sommer die nächste GV.
Unter Punkt 2 werden die neuen Mitglieder (die im abgelaufenen Vereinsjahr auf Probe Mitglied waren, jedoch den vollen Mitgliederbeitrag bezahlt haben – Aufnahme ist mehr symbolisch) aufgenommen.
Sind diese Mitglieder beim Traktandum 6 „Wahlen“ bereits stimmberechtigt?

Antworten
Webling 27. April 2020 - 07:11

Guten Tag Aaron

Vielen Dank für deine Frage. Nach meinen Recherchen sollten die Mitglieder sofort stimmberechtigt sein. Wenn ihr sicher sein wollt, könnt ihr vorher festlegen was gilt.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Patricia 17. November 2020 - 09:37

Guten Tag
Wie ist es, wenn ein Mitglied auf die nächste Vereinsversammlung austreten möchte, darf das Mitglied an dieser Vereinsversammlung dann noch abstimmen oder nicht?

Antworten
Webling 23. November 2020 - 08:04

Guten Tag Patricia

Vielen Dank für deine Nachricht. Der Ausdruck „auf die nächste“ ist nicht ganz klar. Es macht jedoch wenig Sinn, dass ein Mitglied über die Zukunft des Vereins mitbestimmt und 2 Stunden später nicht mehr dabei ist. Daher würde ich „auf die nächste“ so interpretieren, dass das Mitglied an der Vereinsversammlung nicht dabei ist.

Viele Grüsse
Webling

Antworten
Sabine Egli 13. Mai 2022 - 14:03

Guten Tag,
Der Verein nimmt neue Mitglieder an der Generalversammlung auf. Sind diese ab sofort Stimmberechtigt, dann würde sich das absolute mehr während der GV verändern? Lg Sabine

Antworten
Webling 18. Mai 2022 - 09:14

Hallo Sabine

Vielen Dank für deine Frage. Dazu gibt es kein Gesetz, am besten legt ihr fest und kommuniziert deutlich, ob die neuen Mitglieder ab dem nächsten Traktandum stimmberechtigt sind oder erst an der nächsten Versammlung.

Ich empfehle, die neuen Mitglieder sofort abstimmen zu lassen, denn das gibt ein gutes Gefühl und stärkt die Zugehörigkeit zum Verein.

Viele Grüsse
Laurenz von Webling

Antworten

Kommentar schreiben

Nächster Artikel lesen