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In unserem Artikel „Darf ein Verein Jemand anstellen?“ haben wir das Thema bereits erwähnt. Ja, Angestellte müssen in Vereinen gleich wie in einer Firma behandelt werden. Als Verein hat man die gleichen Pflichten. Das gilt auch für die Sozial- & Unfallversicherung.
Genauere Informationen und Erklärungen dazu gibt es im folgenden Artikel von BDO:
2 Kommentare
Kann unser Verein, den wir in der Schweiz in Mümlisvil-Rapperswill gründen in Deutschland einen stellvertretenden Vorsitzenden anstellen, der dort auf einem „ausserbetrieblichen“ Arbeitsplatz – in privaten Räumen – Forschungsarbeiten macht ? braucht unser Verein in Deutschland eine eigene Arbeitgeber nummer? und wenn ja, wo wird die beantragt? – es ist kein Betriebssitz in Deutschland geplant.
Guten Tag Carola
Vielen Dank für deine Frage. Ein Verein kann durchaus einen Angestellten in Deutschland haben, was ihr dafür genau machen müsst, kann ich nicht sagen, da ich mich mit dem deutschen Arbeitsrecht überhaupt nicht auskenne. Entweder schaut ihr mal im Internet oder lässt euch von einem deutschen Treuhänder beraten, was ihr genau machen müsst.
Viele Grüsse
Webling