Dieser Artikel richtet sich an Personen und Vereine aus Deutschland.
Damit ich meine Spenden an einen Verein oder eine gemeinnützige Einrichtung von den Steuern abziehen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Spende muss freiwillig geleistet werden.
- Spenden, die ein Erbe an eine gemeinnützige Einrichtung bringt, werden nicht als steuerlich abziehbar anerkennt.
- Gibt eine Stiftung an, ihr Einkommen ausschliesslich für eine bestimmte gemeinnützige Einrichtung zu verwenden, können sie Zahlungen an diese Einrichtung auch nicht als Spenden abgezogen werden. Aufnahmegebühren, die man einem Verein beim Beitritt zahlt, gelten auch nicht als freiwillig und sind somit nicht von den Steuern abziehbar.
- Für die Spende darf keine Gegenleistung vom Verein erbracht werden. Wenn man also das Geld spendet, ohne dafür eine Dienstleistung oder Ähnliches vom Verein zu bekommen, kann man die Spende von den Steuern abziehen.
- Die Spende muss in den gemeinnützigen Bereich des Vereins fliessen.
Beispiel: Ich spende einem Tierschutzverein 50 Euro für gemeinnützige Zwecke (Förderung des Tierschutzes)
- Wenn die Spende in den wirtschaftlichen Teil des Vereins geht, kann ich diesen nicht von den Steuern abziehen.
Beispiel: Der Tierschutzverein hat einen Messestand und ich spende 20 Coca Cola Flaschen, damit der Verein diese verkaufen kann.
- Spenden anlässlich eines Weihnachts- oder Wohltätigkeitsbasars, kann ich nicht von den Steuern abziehen. Der Verein darf keine Spendenbescheinigung erteilen, da die Spende nicht unmittelbar in den gemeinnützigen Bereich, sondern in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fliesst. Auch wenn der Verein die Spenden für eine gemeinnützige Arbeit verwendet, berechtigt ihn das nicht zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen.
- Zum Zeitpunkt der Spende muss der Verein eine Bescheinigung vom Finanzamt haben, auf welcher die Gemeinnützigkeit anerkannt ist. Spenden, die erbracht werden, bevor das Finanzamt die Bescheinigung erteilt, können nicht von den Steuern abgezogen werden.