Aktuell (4. März 2020) ist der Coronavirus und Covid-19 ein grosses Thema in den Medien. In der Schweiz herrscht gemäss dem Epidemiengesetz eine „besondere Lage“. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind verboten und manche Kantone haben zusätzliche Verbote erlassen.
Für Vereine stellt sich die Frage ob es verantwortlich ist, in dieser Situation eine GV durchzuführen. In erster Linie ist dabei den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und der Kantone zu folgen.
Dies ist die aktuelle Situation am 4. März 2020, die Entwicklung geht sehr schnell. Informiere dich über die aktuellen Regeln beim Bundesamt für Gesundheit und beim Kanton. Die Kantone sollten eine Kontaktnummer für Veranstalter eingerichtet haben.
Wenn ihr euch entscheidet, die GV durchzuführen, macht es Sinn, dafür zu Sorgen, dass die Teilnehmer sich die Hände waschen können um die Möglichkeit von Ansteckungen zu reduzieren. Auch sollte man auf Aktiviäten mit Körperkontakt verzichten.
