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Vereine

GV wegen Coronavirus absagen?

von Webling 4. März 2020

Aktuell (4. März 2020) ist der Coronavirus und Covid-19 ein grosses Thema in den Medien. In der Schweiz herrscht gemäss dem Epidemiengesetz eine „besondere Lage“. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind verboten und manche Kantone haben zusätzliche Verbote erlassen.

Für Vereine stellt sich die Frage ob es verantwortlich ist, in dieser Situation eine GV durchzuführen. In erster Linie ist dabei den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und der Kantone zu folgen.

Dies ist die aktuelle Situation am 4. März 2020, die Entwicklung geht sehr schnell. Informiere dich über die aktuellen Regeln beim Bundesamt für Gesundheit und beim Kanton. Die Kantone sollten eine Kontaktnummer für Veranstalter eingerichtet haben.

Wenn ihr euch entscheidet, die GV durchzuführen, macht es Sinn, dafür zu Sorgen, dass die Teilnehmer sich die Hände waschen können um die Möglichkeit von Ansteckungen zu reduzieren. Auch sollte man auf Aktiviäten mit Körperkontakt verzichten.

4. März 2020 8 Kommentare
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Vereine

Sozial- & Unfallversicherung im Verein?

von Webling 18. Dezember 2019

In unserem Artikel „Darf ein Verein Jemand anstellen?“ haben wir das Thema bereits erwähnt. Ja, Angestellte müssen in Vereinen gleich wie in einer Firma behandelt werden. Als Verein hat man die gleichen Pflichten. Das gilt auch für die Sozial- & Unfallversicherung.

Genauere Informationen und Erklärungen dazu gibt es im folgenden Artikel von BDO:

  • Sozialversicherungsrisiken für Vereine
18. Dezember 2019 2 Kommentare
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Vereine

Darf ein Verein jemanden anstellen?

von Webling 10. Dezember 2018

In den meisten Vereinen wird die Arbeit von Ehrenamtlichen gemacht, die ihre Freizeit für den Verein hergeben und keinen Lohn beziehen. Manchmal wird die Arbeit jedoch so viel, dass der Vorstand dies nicht mehr in der Freizeit leisten kann und der Verein möchte jemanden für die Arbeit bezahlen, worauf muss der Verein achten?

Ein Arbeitgeber wie jeder andere

Ein Verein ist ein normaler Arbeitgeber wie eine andere Firma, es wird ein Arbeitsvertrag unterschrieben, Lohn bezahlt und Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet. Es gibt keine besonderen Regelungen für Anstellungen durch Vereine, man sollte jedoch gesunden Menschenverstand walten lassen und sich nicht an der Vereinskasse ungebührlich selbst bedienen.

Sich nicht selbst einstellen

Häufig stellt der Vorstand die Leute ein, legt den Lohn fest, beaufsichtigt die Angestellten. Dies ist kein Problem, solange die Angestellten nicht selbst im Vorstand oder gute Freunde eines Vorstand sind. Also sollte man vermeiden, dass der Anschein von Selbstbedienung aufkommt. Daraus folgt, dass maximal ein marktüblicher Lohn bezahlt werden darf. Natürlich darf der Lohn tiefer sein, dies ist bei Vereinen oft der Fall, da Vereine häufig nur wenig Geld haben.

Daher sollte sich der Vorstand absichern und späteren Ärger zu vermeiden, die beste Absicherung ist, die Mitglieder transparent informieren und die Vereinsversammlung vielleicht sogar über die Eckwerte der Anstellung entscheiden zu lassen. Wenn sich der Vorstand selbst einstellt, ist dies um so wichtiger.

Sozialversicherungen

Für den Verein als Arbeitgeber gelten die gleichen Pflichten und Rechte wie für andere Arbeitgeber. Insbesondere müssen die Angestellten bei Sozialversicherungen angemeldet werden, sofern die Beträge nicht innerhalb der ensprechenden Freigrenzen sind.

10. Dezember 2018 26 Kommentare
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Vereine

Was sind transitorische Aktive & Passive? (Abgrenzungen)

von Webling 28. September 2018

Der Begriff klingt deutlich komplizierter als er ist.  Einfach gesagt geht es um Rechnungen, welche erst in der nächsten Rechnungsperiode beglichen werden (Transitorische Passive). Oder um ausstehende Mitgliederbeiträge, welche aus dem alten, in die neue Buchungsperiode übernommen werden (Transitorische Aktive).

Das sind nur zwei Beispiele, es gibt noch einige andere Anwendungen. Man kann sich das gut merken. Dazu muss man lediglich die beiden Begriffe Aktive und Passive korrekt verstehen. Und das ist auch keine grosse Sache.

Aktive

Aktive gehören dem Verein. Das sind Dinge wie Bargeld und Bankkonto. Aber auch Immobilien und ausstehende Mitgliederbeiträge, sprich Debitoren.

Passive

Passive sind Verpflichtungen. Eine unbezahlte Rechnungen an Dienstleister oder Lieferanten, ein Darlehen einer Bank, etc.

Eigenkapital

Einzige Ausnahme auf der Passivseite, ist das Eigenkapital. Das Eigenkapital gleicht die Bilanz aus und zeigt, wie viel Vermögen der Verein besitzt. Klingt verwirrend, ist aber eigentlich einfach:

Wir vereinfachen das weiter am Beispiel eines Vereinslokals. Das Vereinslokal ist 150’000.- Wert. Der Verein gehört davon aber nur 30’000.- , denn für das Lokal hat der Verein eine Hypothek von 120’000.- aufgenommen. Die 30’000.- wiederspiegeln also der Wert am Lokal, welcher dem Verein gehört.

Noch einfacher ist folgende Situation. Der Verein besitzt ein Bankkonto mit 1000.- (Aktive), muss aber noch Rechnungen im Wert von 300.- (Kreditoren) bezahlen. Also hat der Verein ein Vermögen von 700.- (Eigenkapital). Kreditoren und Eigenkapital zusammen sind in diesem Fall die Passiven.

Transitorische Buchungen

Transitorische Buchungen (Passiv oder Aktiv) sind Buchungen, mit welchen man Vermögen oder Verpflichtungen von einer Periode in die nächste Periode verschiebt. Klingt wieder furchtbar kompliziert, ist es aber auch nicht. Die Frage ist, warum man so etwas machen will. Denn dann versteht man auch schnell, um was es geht.

Machen wir dazu ein Beispiel. Der Verein organisiert eine Silvesterfeier. Die Feier, die Einnahmen und Ausgaben finden im alten Rechnungsjahr statt. Die Rechnungen des Getränkelieferanten werden aber erst nach der Abrechnung im neuen Rechnungsjahr beglichen. Wir haben also eine Ausgabe im alten Jahr (Aufwandsbuchung), welche aber erst im neuen Jahr beglichen wird. Dafür brauchen wir ein Zwischenkonto. In diesem Fall das Kreditorenkonto.

  1. Buchung am 31.12.2018 von Aufwand nach Passiv im alten Rechnungsjahr.
  2. Buchung wenn die Rechnung beglichen wird von Passiv (Kreditoren) nach Aktiv (z.B. Bankkonto) im neuen Rechnungsjahr.

Es gibt viele weitere Anwendungsbeispiele. Ob die transitorische Buchung Aktiv oder Passiv ist, hängt davon ab, ob es etwas ist, was der Verein noch bezahlen muss (Beispiel oben) oder etwas, was der Verein noch bekommt. Das wäre zum Beispiel ein Mitgliederbeitrag aus dem alten Jahr, welches ein Mitglied erst im neuen Jahr bezahlt.

28. September 2018 8 Kommentare
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Vereine

Gruppenhaus vermieten mit Hauskalender.com

von Webling 9. Juli 2018

Nachdem wir mit Webling grosse Erfahrung in der Vereinssoftware gesammelt haben, nutzen wir dieses Wissen um ein online Reservationssystem für Gruppenhäuser zu erstellen. Das System heisst Hauskalender und vereinfacht die Arbeit für Freiwillige.

Belegungsplan in die Webseite einbinden

Der Mieter will auf den ersten Blick sehen ob ein Haus am gewünschten Datum noch frei ist. Es braucht einen Belegungsplan, dieser muss richtig und aktuell sein, sonst kann es zu Doppelbuchungen führen. Wer möchte erleben, dass zwei Gruppen gleichzeitig vor dem Haus stehen und nur Platz für eine Gruppe ist?
Sobald der Mieter sich für das Haus entschieden hat, möchte er das Haus schnell reservieren, damit ihm niemand zuvorkommt. Im Hauskalender wird das Datum sofort reserviert und kann nicht doppelt belegt werden.

Freiwillige entlasten

Die Vermietung ist meistens und mehreren Leuten aufgeteilt, einer führt die Kasse, ein anderer kümmert sich um die Vermietung, Übergabe und Abnahme. Manchmal sind sogar noch mehr Leute beteiligt. Alle diese Freiwilligen haben einen Job, Hobbies und machen die Vermietung nebenher. Niemand kann verlagen, dass sie alle Anfragen sofort und ohne Verzögerungen beantworten. Der Mieter möchte hingegen schnell eine Antwort, damit er mit der Organisation vorwärts machen kann. Die Lösung ist, möglichst viele Informationen auf der Webseite zu haben, Rückfragen zu vermeiden und die Reservation möglichst weit zu automatisieren.
Der Hauskalender erstellt für den Mieter einen fertig ausgefüllten Vertrag, den er herunterladen, unterschreiben und zurückschicken kann. Der Vermieter erhält gleichzeitig eine Nachricht und kann die Vermietung bestätigen oder ablehnen. Dies vermeidet auch unvollständige oder unleserliche Verträge.

Status der Belegung

Es ist einfach den Überblick zu behalten, welche Reservationen stehen an, wer hat noch nicht bezahlt, welche Reservationen müssen noch bestätigt werden. Alles steht in einer übersichtlichen Liste und online für alle Beteiligten zugänglich.

Dies ist erst der Anfang, wir haben noch grosse Pläne mit dem Hauskalender. Hast du Rückmeldungen, Interesse oder fehlt dir eine Funktion, schreib einen Kommentar oder ein E-Mail an info@hauskalender.com.

Link Online Buchungsplan Hauskalender.com

 

9. Juli 2018 2 Kommentare
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