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Vereine

3 Schritte zur Vereinsgründung

von Webling 5. Juli 2016

Die Schweiz ist ein Land der Vereine, für alles und jedes wird ein Verein gegründet. Dies ist kein Zufall, die Vereinsgründung ist extrem einfach. Mit diesen drei Schritten gründet man einen Verein:

1. Mitglieder suchen

Ein Verein ohne Mitglieder geht nicht. Wenn du einen Verein gründen willst, sind vermutliche einige Mitglieder schon an Bord. Also zum nächsten Schritt.

2. Statuten schreiben

Jetzt gehts ans Eingemachte, jeder Verein muss Statuten haben, die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Zweck
  • Vorstand und Generalversammlung
  • Aufnahme und Austritt von Mitgliedern

Mehr zu den Statuten findest du im Artikel Statuten für deinen Verein.

3. Gründungsversammlung

An der Gründungsversammlung treffen sich die Mitglieder und beschliessen einen Verein mit den vorliegenden Statuten zu gründen. Verfasst dabei ein Protokoll der Gründungsversammlung mit Anwesenden, Traktanden und Beschlüssen.

Und schon ist der Verein fertig!

Nachdem ihr den Verein gegründet habt, beginnt das Vereinsleben erst richtig. Melde dich beim Newsletter an um gut verdauliche Infos zu Vereinsthemen zu erhalten.

5. Juli 2016 83 Kommentare
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Vereine

Benötigt der Verein eine Revision der Kasse?

von Webling 30. Mai 2016

Die meisten Vereine führen jedes Jahr eine Revision der Vereinskasse durch. Die Revisoren kontrollieren die Kassenführung des Kassiers und geben der Generalversammlung einen kurzen Bericht mit der Empfehlung, den Kassier zu entlasten. Oder auch nicht, wenn die Kassenführung ungenügend war.

Vertrauen wird gestärkt

Das Vertrauen der Mitglieder in den eigenen Kassier wird durch die Revision gestärkt. Es gibt ein gutes Gefühl, wenn man als Mitglied eine unabhängige Bestätigung erhält, dass die Kasse gut geführt ist. So kann man dem Kassier guten Gewissens die Entlastung erteilen. Dies vermeidet unnötige Diskussionen.

Anreiz für den Kassier

Wenn der Kassier genau weiss, dass die Kasse vom einem unabhängigen Revisor kontrolliert wird, führt der Kassier die Kasse sorgfältiger. So passieren weniger Fehler und die Abrechnungen werden sauberer gemacht.

Ist eine Revision für den Verein Pflicht?

Nach Gesetz wäre eine Revision nicht nötig. Die meisten Vereine schreiben in den Statuten vor, dass eine Revision der Kasse gemacht wird. Dies fördert das Vertrauen der Mitglieder und ist auch eine Hilfe für den Kassier. Daher empfehlen wir eine Revision zu machen.

Im Handelsregister eingetragene Vereine müssen zusätzliche Dinge beachten. Dies würde jedoch den Rahmen dieses Artikels sprengen.

30. Mai 2016 10 Kommentare
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KurzanleitungKurztippsVorstand

Wer unterzeichnet Protokoll und Statuten?

von Webling 9. Mai 2016

An der Generalversammlung wir ein neuer Präsident gewählt und nachher fragt man sich, wer muss das Protokoll unterschreiben? Der neue oder der alte Präsident. Ist es der Präsident oder jemand anders? Wer sonst noch? Wir haben die Antwort:

Das Protokoll der Generalversammlung (oder Hauptversammlung oder Vereinsversammlung) wird vom Protokollführer und dem Vorsitzenden der Versammlung unterzeichnet. Der Vorsitzende ist, wer die Versammlung geleitet hat.

Die Statuten werden werden von einem unterschriftsberechtigten Mitglied des Vorstands unterzeichnet. Sind nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam unterschriftsberechtigt, müssen zwei Vorstandsmitglieder unterzeichnen. Zusätzlich zur Unterschrift muss auf den Statuten ein Genehmigungsdatum angegeben werden. Das Datum der betreffenden Generalversammlung ist das Genehmigungdatum.

Mehr dazu findest du auf der Seite vom Zürcher Handelsregisteramt.

9. Mai 2016 30 Kommentare
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Vereine

Aufgaben des Vorstands

von Webling 2. Mai 2016

Als Vorstand ist es nicht immer einfach die Übersicht zu behalten. Wir haben für dich eine Checkliste mit den häufigsten Vorstandsaufgaben zusammen gestellt. Falls Eine davon für deinen Job nicht passt, streich sie weg und wenn wir etwas vergessen haben, schreib uns auf info@vereinsverwaltung.ch.

Vertretung nach Aussen
    • Abschluss von Verträgen
    • Vertretung des Vereins nach aussen
    • Kontakt zum Verband, z.B. bei Fussballvereinen
    • Bekanntmachen des Vereins nach aussen
    • Verbindung zu Medien
Vereinsintern
  • Mitgliederdaten verwalten
  • Eintritte und Austritte bearbeiten
  • Das Jahresprogramm zusammenstellen
  • Zur Generalversammlung einladen, die Generalversammlung leiten und protokollieren. Dies gilt natürlich auch für Vereinsversammlungen
  • Beschlüsse der GV/Vereinsversammlung ausführen
  • Anlässe organisieren, das Vereinsleben gestalten und fördern
  • Laufende Geschäfte erledigen
  • Mitarbeiter einstellen und führen (falls vorhanden)
  • Aufgaben, die der Vorstand gemäss Statuten hat
Finanzen
  • Mitgliederbeiträge einziehen
  • Buchführung, Kaufmännische Buchführung falls der Verein im Handelsregister eingetragen ist
  • Das Vereinsvermögen verwalten
  • Aufbewahrung der Geschäftsbücher
  • Meldung bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit sowie Eröffnung und den Aufschub des Konkurses
2. Mai 2016 13 Kommentare
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Vereine

Verein ins Handelsregister eintragen?

von Webling 20. April 2016

In der Schweiz ist die Vereinsgründung sehr einfach, eine Handvoll Gründungsmitglieder, Statuten und eine Gründungsversammlung und schon ist der Verein fertig gegründet. Unkompliziert, ohne Papiertiger und verworrene Abläufe.
Trotzdem stehen viele Vereine vor der Frage, muss ich den Verein ins Handelsregister eintragen? Die kurze Antwort ist: vermutlich nicht! Nur wenige Vereine müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Das sind Vereine, die alle diese 4 Bedingungen erfüllen:

  1. Auf Erwerb gerichtete Tätigkeit: Der Verein muss Geld einnehmen, zum Beispiel Waren verkaufen, Kurse durchführen usw. Es ist nicht nötig, dass Ihr dabei Gewinn macht, auch nicht jedes ‚richtige‘ Unternehmen macht Gewinn, wie man jeden Tag in den Zeitungen lesen kann. Es genügt, dass der Verein Waren oder Dienstleistungen verkauft
  2. Dauer und Organisation: Die Tätigkeit aus Nummer 1 muss eine gewisse Dauer aufweisen und organisiert sein. Wenn Ihr an einem Dorffest einen Stand mit Essen und Getränken betreibt, ist die Dauer zu kurz.
  3. Selbständigkeit: Der Verein muss selbständig sein, dies ist bei einem Verein eigentlich immer so.
  4. Vergleichbar mit Handels- oder Fabrikationsgewerbe: Die Tätigkeit muss mit einem Gewerbe vergleichbar sein, wenn der Sportverein einige bedruckte T-Shirts verkauft, ist das nicht gegeben. Wenn Ihr weniger als 100’000 CHF Umsatz pro Jahr macht, ist diese wohl Bedingung nicht erfüllt.

Wenn der Verein jede dieser Bedingungen erfüllt, muss er ins Handelsregister eingetragen werden. Wie man da am besten vorgeht, lest ihr am besten auf der Seite des Handelsregisters eures Kantons nach. Sonst kann man sich das sparen und die Zeit besser investieren.

Da du deinen Verein wohl nicht im Handelsregister einträgst, kannst du sie in den Verein und die Menschen investieren. Deshalb haben wir für dich regelmässig kurze Infos zu Vereinsthemen. Melde dich beim Newsletter an um gut verdauliche Infos zu Vereinsthemen zu erhalten.

20. April 2016 43 Kommentare
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