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Vereine

Schöne E-Mails für Ihre Mitglieder

von Webling 1. Juni 2013

Im Laufe dieses Monats veröffentlichen wir die neueste Version von Webling. Mit diesem Release werden Sie von diversen neuen Anwendungen und Funktionen in den E-Mails profitieren. Ansprechende Designs und die Möglichkeit, Bilder in den Text einzubinden geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre E-Mails noch mehr nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten.

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1. Juni 2013 0 Kommentare
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Vereine

Kostenstellen in der Buchhaltung

von Webling 24. April 2013

Was sind Kostenstellen?

Es gibt einige Anwendungsfälle, wo man eine Buchung nicht nur den Buchhaltungskonten, sondern zusätzlich einer Kostenstelle zuweisen möchte. Das ist immer dann der Fall, wenn man neben der Erfolgsrechnung, weitere Auswertungen benötigt. Das erklärt sich etwas besser an folgendem Beispiel.

Die Buchhaltung von unserem Beispielclub verfügt über folgende Ertrags- und Aufwandskonten:

Der Club führt eine Veranstaltung durch. Die Aufwände verbuchen wir auf die Aufwandsseite auf das Konto „Veranstaltungen“ und die Einnahmen auf der Ertragsseite auf das Konto „Einnahmen aus Veranstaltungen“. Grundsätzlich reicht das aus.

Der Vorstand möchte jedoch zusätzliche Informationen, damit ersichtlich ist, wie sich die Einnahmen und Ausgaben der Feier zusammensetzen. Man möchte wissen, welcher Teil wie viel zum Erfolg beiträgt.

Wenn wir die Buchungen den gewünschten Kostenstellen zuweisen, erhalten wir auf diese Weise eine detaillierte Übersicht.

24. April 2013 0 Kommentare
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VereinvereinsverwaltungVergütungen

Welche Spenden kann ich von den Steuern abziehen? (Deutschland)

von Webling 23. November 2012

Dieser Artikel richtet sich an Personen und Vereine aus Deutschland.

Damit ich meine Spenden an einen Verein oder eine gemeinnützige Einrichtung von den Steuern abziehen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Spende muss freiwillig geleistet werden.
    • Spenden, die ein Erbe an eine gemeinnützige Einrichtung bringt, werden nicht als steuerlich abziehbar anerkennt.
    • Gibt eine Stiftung an, ihr Einkommen ausschliesslich für eine bestimmte gemeinnützige Einrichtung zu verwenden, können sie Zahlungen an diese Einrichtung auch nicht als Spenden abgezogen werden. Aufnahmegebühren, die man einem Verein beim Beitritt zahlt, gelten auch nicht als freiwillig und sind somit nicht von den Steuern abziehbar.
  • Für die Spende darf keine Gegenleistung vom Verein erbracht werden. Wenn man also das Geld spendet, ohne dafür eine Dienstleistung oder Ähnliches vom Verein zu bekommen, kann man die Spende von den Steuern abziehen.
  • Die Spende muss in den gemeinnützigen Bereich des Vereins fliessen.

Beispiel: Ich spende einem Tierschutzverein 50 Euro für gemeinnützige Zwecke (Förderung des Tierschutzes)

  • Wenn die Spende in den wirtschaftlichen Teil des Vereins geht, kann ich diesen nicht von den Steuern abziehen.

Beispiel: Der Tierschutzverein hat einen Messestand und ich spende 20 Coca Cola Flaschen, damit der Verein diese verkaufen kann.

  • Spenden anlässlich eines Weihnachts- oder Wohltätigkeitsbasars, kann ich nicht von den Steuern abziehen. Der Verein darf keine Spendenbescheinigung erteilen, da die Spende nicht unmittelbar in den gemeinnützigen Bereich, sondern in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fliesst. Auch wenn der Verein die Spenden für eine gemeinnützige Arbeit verwendet, berechtigt ihn das nicht zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen.
  • Zum Zeitpunkt der Spende muss der Verein eine Bescheinigung vom Finanzamt haben, auf welcher die Gemeinnützigkeit anerkannt ist. Spenden, die erbracht werden, bevor das Finanzamt die Bescheinigung erteilt, können nicht von den Steuern abgezogen werden.
23. November 2012 2 Kommentare
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SpendenSpendenbescheinigungSteuernTipps

Spendenbescheinigung ausstellen

von Webling 23. November 2012

Ein Verein kann Spendenbescheinigungen ausstellen, damit die Vereinsmitglieder die Beiträge an den Verein von den Steuer abziehen können.  Ist dein Verein bereits vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt? Dann darf dein Verein selbständig die Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) ausstellen. Ebenso hast du die Möglichkeit, die Bescheinigungen über die Stadt oder Gemeinde laufen zu lassen. Diese übernehmen dann die Ausstellung der Spendenbescheinigungen für deinen Verein.

Damit eine Spendenbescheinigung angerkannt wird, haben muss sie korrekt ausgefüllt werden. Wir haben wichtige Voraussetzungen zusammengestellt um die das Ausfüllen zu erleichtern:

  • Die Spendenbescheinigung muss nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster erstellt werden. Vorlagen dazu findest du unter www.formulare-bfinv.de, >Formularcenter > Steuerformulare > Gemeinnützigkeit > Bestätigung für Verein. Ebenso findet man auf den jeweiligen Internetseiten der Finanzämter Vorlagen für Spendenbescheinigungen.
  • Es ist erlaubt, eigens gestaltetes Briefpapier mit Vereinslogo zu verwenden.
  • Danksagungen oder anderer Text sind nur auf der Rückseite der Bescheinigung erlaubt.  
  • Die Spendenbescheinigung darf eine A4 Seite nicht überschreiten.
  • Der gemeinnützige Zweck des Vereins muss angegeben werden.
  • Die Spendenbescheinigung für eine Sach- oder Aufwandsspende* muss von einem Berechtigen unterschieben werden. (Eine Bescheinigung für eine reine Geldspende* darf auch maschinell, ohne Unterschrift erstellt werden)
  • Die Summe der Bescheinigung stimmt mit der Summe in der Finanzbuchhaltung überein.
  • Ein Doppel der Spendenbescheinigung ist für mindestens 6 Jahre aufzubewahren.
  • Es muss ein Hinweis auf die Haftung angebracht sein.

 

*Sachspende – Sachspenden sind Sachen, die der Spender dem Verein spendet.
*Aufwandsspende – der Spender erledigt eine Arbeit und verzichtet auf eine Vergütung. Bsp.: Ein Informatiker erstellt eine Webseite für den Verein und verzichtet auf den Rechnungsbetrag.
*Geldspende – liegt vor, wenn der Spender dem Verein Geld zukommen lässt.

23. November 2012 5 Kommentare
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Vereine

SOLL und HABEN – Wie merk ich mir das?

von Webling 24. Oktober 2012

Die doppelte Buchung ist Segen und Fluch zugleich. Wer die Vorteile in der Vereinsbuchhaltung erkannt hat, der wird kaum mehr die Finger davon lassen können. Ist der Kontenplan erstmal erstellt und man weiss, wie man die alltäglichen Buchungen machen muss, ist man schon vielfach auf der sicheren Seite. Irgendwann kommt aber jeder Kassier an den Punkt, an welcher er eine Spezialbuchung vornehmen muss. Also keine einfache Einnahme oder Ausgabe. Da Soll und Haben je nach Art der Konten verschieden ist, führt das immer wieder zu Verwirrung.

Hier hilft der Griff zu einer Grafik:

 

Soll und Haben in der Vereinsbuchhaltung

 

Mit dieser Grafik lässt es sich ablesen, welches Konto nun Soll und Haben sein muss. Machen wir ein Beispiel mit einer Einzahlung aus der Barkasse auf das Bankkonto unseres Vereins. Sowohl Kasse als auch Bank sind Aktivkonten. In der Barkasse haben wir eine Belastung, sprich das Haben ist die Kasse. Bei der Bank haben wir eine Gutschrift, somit ist das Soll die Bank.

Ein zweites Beispiel: Ein Mitglied bezahlt seinen Jahresbeitrag per Banküberweisung. Das Ertragskonto „Mitgliederbeiträge“ erhält eine Gutschrift und ist laut der Grafik auf der Haben-Seite. Die Bank ist ein Aktivkonto und erhält ebenfalls eine Gutschrift, laut der Grafik ist die Bank somit das Soll-Konto.

Falls Jemand mit Debitoren arbeitet, gibt es beim Erstellen der Rechnung eine Buchung vom Ertragskonto „Mitgliederbeiträge“ auf das Aktivkonto „Debitoren“. Sobald die Rechnung beglichen wurde, eine Buchung vom Aktivkonto „Debitoren“, auf das Aktivkonto „Bank“. Das heisst also:

 

Soll und Haben bei Mitgliederbeiträgen mit Debitoren

 

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24. Oktober 2012 10 Kommentare
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