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Vereine

Haftung innerhalb des Vereins – Rechtslage Deutschland

von Karl Gunkel 15. Dezember 2021
Webling-Serie zum Thema „Vereinshaftung in Deutschland“ – Teil 3

„Geh dem Ärger aus dem Weg, wo es nur geht!“ Das ist die deutsche Übersetzung einer Textzeile aus dem Kenny Rogers-Song „Coward of the county.“ Ein kluger Rat des amerikanischen Sängers. Nur nützt er manchmal nichts. Was also tun, wenn du dem Ärger innerhalb des Vereins nicht aus dem Weg gehen kannst?

Haftung bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Das ist der dritte Teil unserer Artikel-Serie „Vereinshaftung in Deutschland“. In den Teilen 1 und 2 ging es um die Haftung generell und die Haftung aus Verträgen. Im dritten Teil befassen wir uns mit der Haftung innerhalb des Vereins. Es geht um ein ganzes Bündel von Haftungen.

Geh dem Ärger aus dem Weg. Was tun, wenn es innerhalb des Vereins trotzdem zu Unstimmigkeiten kommt?

Der Vorstand und andere Organe könnten dem Verein gegenüber haften oder die Mitglieder dem Verein gegenüber und untereinander. Eine wichtige Regelung beinhaltet der §31a BGB. Darin wird die Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern geregelt. 

Wir fassen das Juristendeutsch kurz zusammen: Wer unentgeltlich für einen Verein tätig ist (oder maximal 840 Euro/Jahr erhält) haftet kaum. Und wenn, dann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist das unklar, liegt die Beweislast beim Verein oder dem Vereinsmitglied. 

Ändern in der Satzung

Bekommt ein Organ des Vereins eine höhere Vergütung, würde er auch für einfache Fahrlässigkeit haften. Das kann man in der Satzung ändern.

Beispiel: Organmitglieder, besondere Vertreter oder die Vereinsmitglieder haften dem Verein gegenüber nur bei Vorliegen von Vorsatz. Sind diese einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den Sie bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursacht haben, können sie vom Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen.

Haftung der Mitglieder untereinander

Beim besonderen Vertreter kann man auch außerhalb der Satzung die Haftung regeln. Ein besonderer Vertreter ist zu Beispiel ein angestellter Geschäftsführer, sofern er dazu benannt wurde. Hier kann man im Arbeitsvertrag jegliche Regelung treffen, die das Arbeitsrecht erlaubt.

Bleibt noch die Haftung der Mitglieder untereinander zu beschränken. Mit folgendem Satzungsartikel bekommt man das auch hin: 

Eine Haftung der Mitglieder untereinander beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Unsere Artikel-Serie „Vereinshaftung in Deutschland“ geht weiter. Im nächsten und letzten Teil geht es um „Versicherungen gegen Haftung“. Der Text erscheint demnächst. 

Hast du einen Input? Welche Erfahrungen hast du zum Thema „Haftung innerhalb des Vereins“ gemacht? Danke schon jetzt für deinen Kommentar. 

Disclaimer:
Die hier aufgeführten Informationen berücksichtigen nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Artikel wurde sorgfältig erstellt, allerdings ist jeder, der diese Informationen anwenden möchte, verpflichtet, diese Angaben im Einzelfalle selbst zu prüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird generell abgelehnt. Es empfiehlt sich daher entweder einen Rechtsbeistand bei der Klärung der Haftungsfragen beizuziehen oder vorab die geplanten Satzungsänderungen mit dem Vereinsregister oder dem Finanzamt abzustimmen.
15. Dezember 2021 0 Kommentare
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Vereine

Das mühsame Corona-Comeback – die Auswirkungen auf Sportvereine

von Stefan Del Fabro 9. Dezember 2021

Covid 19 hat unser Leben weiterhin im Griff. Betroffen sind alle. Besonders betroffen sind Sportvereine. Vor allem in Kontaktsportarten besteht hohe Ansteckungsgefahr. Corona und die Auswirkungen auf Sportvereine – wir machen eine Auslegeordnung. 

Rückgang bei den Turnern

Schonungslos offen ist Daniel Wüest vom Turnverein Samstagern: «Coronabedingt haben wir bei erwachsenen Turnenden 12 Mitglieder verloren, was ca. 10% entspricht.»

Der TSV München-Ost zum Beispiel hatte vor der Pandemie 4’000 Mitglieder. Danach brach diese Zahl um einen Viertel auf noch etwa 3’000 ein. Der Vereinsvorsitzende Ulli Hesse stellt ernüchtert fest: «Die Mitglieder kündigten nicht vermehrt, sondern es kämen einfach keine Neuzugänge wie sonst dazu.»

„Mehr Kinder als noch vor der Pandemie“ meldet der Fussballverein SC Kriens.

Fussballer nicht so betroffen

Weniger dramatisch scheint Corona bisher Fussballvereine getroffen: «Die Anzahl Vereinsaustritte waren nicht höher / tiefer gegenüber anderen Jahren», meldet uns Sandra Civelli vom FC Bülach.

«Wir haben keinen Mitgliederschwund erlebt», teilt uns Nicole Julen vom SC Cham mit. «In einzelnen Kategorien führen wir weiterhin eine Warteliste.»

Dafür mehr HelferInnen

Eine ähnliche Erfahrung macht der SC Kriens: «Unsere Mitgliederzahl ist in den letzten eineinhalb Jahren eher gestiegen als gesunken. Einerseits spielen heute mehr Kinder bei uns Fussball als noch vor der Pandemie, andererseits hat sich die Anzahl der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer leicht gesteigert» kann Thomas Tobler vom SCK Entwarnung geben.

Der SCK-Ligakonkurrent FC Wil (beide Vereine spielen in der zweithöchsten Schweizer Klasse Challenge League) kurz und knapp: «Wir haben keine Auswirkungen auf die Mitgliederzahlen», antwortet uns Medienchef David Hug.

20% weniger Besucher an Jassturnieren.

Dem Kontaktsport Fussball scheint das Virus innerhalb der Vereine wenig anzuhaben. Dem Kartenspiel Jassen hingegen schon: «Etwa 20% der regelmässigen Besucher bleiben vorübergehend den Jassturnieren fern», konstatiert Arnold Suter vom Jassclub Kilchberg.

Auch Vereine ergreifen Massnahmen

Weihnachten 2021 scheinen ungemütlich zu werden. Auch Sportvereine stehen möglicherweise stürmische Tage bevor. «Sollte sich die Pandemie fortsetzen, könnten wir uns eine Sistierung der Mitgliedschaft vorstellen» ist der Jasser Arnold Suter pragmatisch.

«Es wurden Verträge (mit Sponsoren) angepasst» teilt uns die Chamer Marketingchefin Nicole Julen mit. «Weitere Massnahmen wurden nicht beschlossen, es gibt diverse Szenarien, welche wir uns vorstellen können. Jedoch sind wir auf die Vorgaben/Regelungen von Bundesrat und vom Schweizer Fussball Verband angewiesen sowie auf deren Handlungsempfehlungen.»

Zurückhaltend mit Ausgaben

Noch schnüren die Turner ihre Sportschuhe…

Der Krienser Kommunikationschef Thomas Tobler: «Erneute Einschränkungen im Spielbetrieb oder in unserer Stadion-Gastronomie hätten vor allem weitere finanzielle Auswirkungen. Wir gehen momentan vielleicht noch etwas sorgfältiger mit unserem Geld um, sind zurückhaltend mit den Ausgaben.»

Fussballer oder Jasser also ganz bodenständig. Und die Turner des TV Samstagern? „Alle Mitglieder werden seit Ausbruch der Pandemie regelmässig per Email und WhatsApp informiert“, schreibt der TVS-Präsident Daniel Wüest. „Bei einem weiteren Lockdown würden wir auf die neu verwendeten Tools wie Teams zurückgreifen, bzw. Alternativen im Freien bevorzugen – je nach geltenden Bestimmungen natürlich».

Corona und die Auswirkungen auf Sportvereine. Welche Erfahrungen machst du? 

9. Dezember 2021 0 Kommentare
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Vereine

Ampel-Regierung – was sich für deutsche Vereine ändert

von Karl Gunkel 8. Dezember 2021

Deutschland hat eine neue Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag der regierenden Ampel-Parteien finden sich einige interessante Stellen zum Thema Gemeinnützigkeit. Was sich für deutsche Vereine ändert, beleuchten wir in diesem Text.

Der neue Finanzminister Christian Lindner: Wir werden die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in ihrem Förderauftrag stärken.

Die Ausgangslage: Die gemeinnützige Anerkennung kann für Vereine ein Vorteil sein. Durch den gemeinnützigen Status unterliegen sie einer Steuer-Befreiung oder -Begünstigung.

Die Aussichten: Die neue Regierungskoalition bilden drei sehr unterschiedliche Parteien. Basis für das Regierungsprogramm ist ein Koalitionsvertrag. Dieser ist die Leitlinie, was die Politik in den nächsten vier Jahren umsetzen möchte.

Für Vereine ist da von besonderem Interesse, ob und wie die Koalitionsparteien das Thema Gemeinnützigkeit behandeln wollen. In der Tat haben wir im Koalitionsvertrag Anpassungen gefunden.

Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Im Kapitel Zivilgesellschaft und Demokratie steht: „Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke. Wir verbinden dies mit Transparenzpflichten für größere Organisationen.“ 

Die in der Abgabenordnung § 52 abschließend aufgeführten gemeinnützigen Zwecke wurden letztmalig 2021 ergänzt. Hinzugefügt wurde z.B. der Passus „Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung“.

Gerichtliche Einschränkungen

In den vergangenen Jahren hat aber der Bundesfinanzgerichtshof mit diversen Urteilen die einzelnen gemeinnützigen Zwecke wieder eingeschränkt. In der Summe der Gerichtsurteile ist tatsächlich eine Situation entstanden, die nach einer Klärung und Vereinfachung ruft.

Der neue Kanzler Scholz: Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht.

Transparenzpflichten: Für die meisten Vereine ist da nicht viel zu erwarten. Es gibt aber in Deutschland riesige Vereine, wie den ADAC mit seinen über 21 Millionen Mitgliedern, bei denen eine größere Transparenz durchaus sinnvoll ist. 

Weiter wird ausgeführt: „Wir werden die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in ihrem Förderauftrag stärken und ihre Mittel erhöhen, damit sie bürgerschaftliches Engagement insbesondere in strukturschwachen Räumen stärker unterstützen kann.“

Diese Stiftung wurde 2020 eingerichtet. Mehr Förderung bedeutet, dass Vereine die Möglichkeit haben, dort Projekte gefördert zu bekommen.

Europa und Gemeinnützigkeit

Zum Thema Rechtsstaatlichkeit steht: „Wir wollen das zivilgesellschaftliche Engagement durch die Stärkung gemeinnütziger Tätigkeit über Grenzen hinweg fördern. Wir wollen EU-Rechtsformen für Vereine und Stiftungen, die Äquivalenzprüfungen für Gemeinnützigkeit aus anderen Mitgliedstaaten vereinfachen und so grenzüberschreitende Spenden und Kooperationen EuGH-konform erleichtern.“

Der Wegfall der Binnengrenzen der EU führt unweigerlich dazu, dass auch Vereine grenzüberschreitende Projekte durchführen und auch grenzüberschreitende Förderungen und Spenden bekommen sollen. Hier will die Koalition die notwendigen Rechtsgrundlagen schaffen.

Gemeinnützigkeit und Steuerrecht

Zum Thema Steuern hält der Koalitionsvertrag fest: „Wir wollen gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Wir schaffen handhabbare, standardisierte Transparenzpflichten und Regeln zur Offenlegung der Spendenstruktur und Finanzierung.

Wir werden bestehende steuerrechtliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen durch eine rechtssichere, bürokratiearme und einfache Regelung beseitigen, um so die Vernichtung dieser Waren zu verhindern.“

Es ist von Vorteil für Vereine, was die Ampel-Regierung will.

Drei Themen angesprochen

Was sich für deutsche Vereine ändert, betrifft gemeinnützige Vereine. Die sollen sich zukünftig im Rahmen ihrer steuerbegünstigten Zwecke auch politisch betätigen dürfen. Vereine können dann zu kommunalpolitischen Fragen aktiv werden.

Machen wir ein Beispiel. Hat zum Beispiel ein Verein die Ziffer 22 der Abgabenordnung (Ortsverschönerung) in seinen Vereinszwecken stehen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Umsetzung solcher Zwecke als politische Betätigung gewertet werden kann. Dieses würde bei der aktuellen Rechtslage durchaus den Verlust der Gemeinnützigkeit nach sich ziehen.

Transparenzpflichten: Auf Seite 135 des Koalitionsvertrages kann man lesen, dass diese vor allem für größere Organisationen gedacht sind. Dass die Spendenstruktur und Finanzierung zukünftig offengelegt werden soll, mag für den einen oder anderen Verein gewöhnungsbedürftig sein. Staatsbürgerlich ist da eine Transparenz nur zu begrüßen. Schwarze Schafe, die einen dubiosen Umgang mit der Sammlung und Verwendung von Spenden betreiben, sind leider nicht ganz selten.

Sachspenden: Amazon und andere Onlineshops vernichten in großen Mengen Rückläufer. Das sind Waren, die im allgemeinen noch voll verbrauchs- und funktionsfähig sind. Würden die unter der aktuellen Rechtslage gespendet, müsste der Spender darauf Mehrwertsteuer entrichten. Damit ist die Vernichtung wirtschaftlich gesehen der rentablere Weg. Im Rahmen einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Politik  ist eine solche in großem Stil betriebene Warenvernichtung nicht vertretbar. Für die Vereine ergeben sich dadurch interessante Möglichkeiten, durch Sachspenden ihre Finanzen aufzubessern.

Kleinere Vereine partizipieren

Hier darf man gespannt sein, wie die Vorschriften aussehen werden und ob die kleineren Vereine auch davon profitieren können. Bei Amazon und anderen großen Händlern wird man wegen des Aufwandes vermutlich nicht daran interessiert sein, die Waren zu kleinteilig abzugeben. Das bedeutet, dass hier große Organisationen solche Sachspenden erhalten werden, die diese dann innerhalb ihrer Organisation verwerten.

Da werden vermutlich Organisationen wie die Caritas oder das Rote Kreuz in der Hauptsache profitieren. Kleine Vereine können aber die Zusammenarbeit mit kleineren Onlineshops suchen und damit von solchen Regelungen partizipieren.

Fazit: Interessante Perspektiven

Was sich für deutsche Vereine ändert in der Ampel-Regierung ist also interessant. Wenn die Koalition diese Absichtserklärungen umsetzt, ist das für Vereine generell von Vorteil. Es kommt dann auf die Details an. Insofern lohnt es sich, den Gesetzgebungsprozess im Auge zu behalten. Über die kommenden Entwicklungen werden wir hier berichten.

Situation Schweiz?

Ein Schweizer Verein kann die Steuerbefreiung beantragen, dann ist er nicht mehr steuerpflichtig und Spender können die Spenden von Steuern abziehen. Dafür muss ein Verein einige Bedingungen erfüllen, mehr kannst du beim kantonalen Steueramt in Erfahrung bringen.

Zurück nach Deutschland. Hast du Interesse am Koalitionsvertrag? Du kannst ihn hier downloaden. 

8. Dezember 2021 0 Kommentare
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Vereine

Freiwilligen-Arbeit: Boom oder Baisse für Vereine?

von Stefan Del Fabro 3. Dezember 2021

Die gute Nachricht: viele Menschen engagieren sich gerne und oft für Vereine. Die schlechte: immer weniger begeistern sich für Vorstandsarbeit. Aus Anlass des Internationalen Tages der Freiwilligen am 5. Dezember fragen wir: Boom oder Baisse für Vereine?

Die Bedeutung der Freiwilligkeit ist unverändert hoch.

Vorstandsarbeit hat an Attraktivität verloren

2005      «Viele Gruppen und Vereine haben Schwierigkeiten, gute Behördenmitglieder zu finden.»
2013      «Vorstände verzweifelt gesucht».
2020      «Es wird immer schwieriger, Vorstandsmitglieder zu finden.»

Der 5. Dezember ist der Internationale Tag der Freiwilligen. Boom oder Baisse für Vereine? Wie motiviert sind die Vereinsmitglieder? Der Freiwilligen-Tag ist eine gute Gelegenheit, um nachzufragen.

Besser meistern

«Die Bedeutung der Freiwilligkeit ist unverändert hoch», betont Murielle Saxer auf unsere Anfrage. Sie hat als Eventmanagerin bei Swiss Volunteers den Überblick. Trotz der Pandemie registrierte die Dachorganisation der Freiwilligenarbeit keinen Rückgang. «Corona hat gezeigt», so Saxer, «wie wichtig das freiwillige Engagement ist». Sie verweist auf die Nachbarschaftshilfe. Diese habe vielerorts an Wichtigkeit zugelegt. 

Altruistisches Engagement ist derzeit besonders gefragt. „Menschen, die sich freiwillig engagieren, tragen dazu bei, dass wir schwere Zeiten besser meistern“. Das sagt Dieter Goppold vom Roten Kreuz Oberösterreich. 

Mehr Gewicht dem Ehrenamt

Und im Sport? Swiss Olympic – der Dachverband des Schweizer Sports – passte 2021 seine Strategie an. Marc Müller, Leiter Verbandsführung, erklärt auf unsere Anfrage: «Entsprechend wird dem Ehrenamt und dem Breitensport zukünftig mehr Gewicht gegeben.»

Der UNO-Tag der Freiwilligkeit als Sprungbrett? «Wir prüfen, ob man den 5. Dezember oder sonst ein zu definierender Tag speziell den Freiwilligen und Ehrenamtlichen im Sport widmen kann», ergänzt Müller.

Das Erlebnis zählt

Dem pflichtet Murielle Saxer von Swiss Volunteers bei: «Man soll Freiwilligkeit nicht nur am 5. Dezember pflegen». Als Vorbild nennt sie beispielweise Veranstalter, die eigene Volunteer-Ehrungen durchführen. «Das Erlebnis zählt», so Saxer.

Es gibt einen weiteren Faktor. Aus der Teilnahme des Freiwilligen an einem Event entsteht eine Win-Win-Situation:

Wie ist das gemeint? Der Freiwillige kommt dank seinem Einsatz ungewöhnlich nah an ein Thema heran:

  • Beim grossen Sportevent begleitet der Freiwillige die Olympiasiegerin ins Stadion.
  • Bei der politischen Veranstaltung führt der Volunteer den bekannten Politiker zum Podium.
  • Beim Filmfestival fährt der Freiwillige den Hollywoodstar vom Flughafen ins Kino. 

Engagement ist unerlässlich

Zwei Drittel der über 15-jährigen in der Schweiz gehören einem Verein an. Jeder Vierte engagiert sich ohne Bezahlung in einem Verein oder in einer vergleichbaren Organisation. Diese Zahlen veröffentlichte vitamin B, die Fachstelle für Vereine. «Freiwilliges Engagement ist unerlässlich für die gesellschaftliche Integration» konstatiert auch Benevol, die Dachorganisation für Freiwilligenarbeit.

Es scheint eine Tendenz zu geben. Corona hat uns nicht Volunteer-müde gemacht. Im Gegenteil. Die Freiwilligkeit boomt wie die Aussagen von Swiss Olympic oder Swissvolunteers belegen. 

Die Baisse scheint die Vorstandsarbeit zu betreffen. Wie unsere Eingangs-Zitate zeigen, ist das Problem nicht neu. Es kann angepackt werden. Wie? Dazu publizieren wir demnächst einen eigenen Text.

Bist du in einem Vereinsvorstand? Welche Erfahrung machst du mit der Suche nach neuen Vorstands-Mitgliedern? Schreib deinen Kommentar. 

3. Dezember 2021 0 Kommentare
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Vereine

Haftung aus Vereins-Verträgen – Rechtslage Deutschland

von Karl Gunkel 1. Dezember 2021

Webling-Serie zum Thema „Vereinshaftung in Deutschland“ – Teil 2

Willkommen zum zweiten Teil unserer Artikel-Serie „Vereinshaftung in Deutschland“. In Teil 1 behandelten wir die generelle Haftung. In Teil 2 befassen wir uns hier mit dem Thema „Haftung aus Vereins-Verträgen“. 

Der teure Bildschirm ist da. Aber der Verein kann nicht bezahlen. Und jetzt?

Ein Verein kauft einen Großbildschirm für 3.000 € auf Rechnung. Innerhalb der Zahlungsfrist schwindet aus irgendwelchen Gründen das Vereinsvermögen und der Verein kann nicht bezahlen. Wer haftet nun?

Haftung für Schadensersatzansprüche

Die Vorschrift im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch regelt Schadensersatzhaftung im Außenverhältnis § 31 BGB: „Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.“

Es haftet also zunächst der Verein. Allerdings haften die Organe weiterhin für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für letztere kann die Haftung im Innenverhältnis in der Satzung eingeschränkt werden.

Haftung aus Verträgen

Als juristische Person kann der eingetragene Verein Verträge abschließen. Hierbei handelt der Verein durch natürliche Personen. Dabei ist gesetzlich bestimmt, dass der Verein vom Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird (gesetzlicher Vertreter). Die Vertretung nach außen kann in der Satzung z.B. auf den Vorsitzenden und den stellv. Vorsitzenden beschränkt werden. Dabei kann festgelegt werden, dass die beiden gemeinsam oder einzeln Verträge abschließen können.

Ein entsprechender Passus in der Satzung könnte dann so lauten: Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden und dem Kassierer. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein einzeln, der stellv. Vorsitzende zusammen mit dem Kassierer. Kontovollmacht erhält der 1. Vorsitzende und der Kassierer.

Schutzschirme zu spannen ist immer gut. Teil 2 in unserer Deutschland-Serie „Wann haftet der Verein“.

Schließt also der Vorstand einen Vertrag, so schuldet nicht der Vorstand, sondern der Verein die vereinbarte Leistung.

Wer bezahlt den neuen Bildschirm?

Vertiefen wir das eingangs gemachte Beispiel: Ein Verein kauft den teuren Großbildschirm auf Rechnung. Innerhalb der Zahlungsfrist schwindet das Vereinsvermögen. Der Verein kann nicht mehr bezahlen.

Dann haften in diesem Falle weder der Vorstand noch die Mitglieder. Der Gläubiger muss sich an den Verein halten, der dann notfalls in die Insolvenz geht. Baut ein Verein ein Vereinsheim, geht es da schnell um andere Summen. 

Situation Schweiz

Diese Text-Serie ist zwar explizit auf Deutschland zugeschnitten. Die Haftung interessiert bestimmt auch dich als Vorstandsmitglied eines Schweizer Vereines. Wie die Haftung angewandt wird, fasst dieses kurze PDF prima zusammen.  Über die Haftung für Schulden des Vereins haben wir von Webling schon früher geschrieben.

Im nächsten Teil unserer Artikel-Serie „Vereinshaftung in Deutschland“ befassen wir uns mit dem Thema „Haftung im Innenverhältnis“. Der Text erscheint demnächst. 

Welche Erfahrungen hast du zur „Haftung aus Vereins-Verträgen“ gemacht? Hinterlasse deinen Kommentar. 

Disclaimer:
Die hier aufgeführten Informationen berücksichtigen nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Artikel wurde sorgfältig erstellt, allerdings ist jeder, der diese Informationen anwenden möchte, verpflichtet, diese Angaben im Einzelfalle selbst zu prüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird generell abgelehnt. Es empfiehlt sich daher entweder einen Rechtsbeistand bei der Klärung der Haftungsfragen beizuziehen oder vorab die geplanten Satzungsänderungen mit dem Vereinsregister oder dem Finanzamt abzustimmen.
1. Dezember 2021 0 Kommentare
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