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Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage erklärt, dies ist die höchste Stufe gemäss dem Eipdemiengesetz. Diese Situation ist für uns alle neu und unbekannt. Viele sind verunsichert und wissen nicht was im privaten und beruflichen Leben noch erlaubt ist und was nicht. Bei Vereinen ist es hingegen klar:
Es ist verboten, Vereinsaktivitäten durchzuführen (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19))
So einfach ist das. Sagt alles bis und mit dem 19 April ab, vermeidet den Kontakt mit anderen Menschen um eure Gesundheit und die von Mitbürgern zu schützen. Rechnet auch damit, dass die Massnahmen verlängert werden könnten.
2 Kommentare
Unser Pilzverein hat 150 Mitglieder. An der GV nehmen überlicherweise max.40 Personen teil. Wäre es möglich, im Kt. Zürich die GV im Januar 2021 durchzuführen, in der Annahme, dass bis dann die gleichen Regeln wegen Corona gelten wie jetzt?
Hallo Jacques
Hier haben wir Das Thema beschrieben: https://www.vereinsverwaltung.ch/gv-wegen-coronavirus-abgesagt-was-nun/ .
Schau dir den Artikel an. Du kannst die GV bis zum Januar verschieben.
Die andere Variante ist, dass du unseren Vorschlag zu einer Online GV anschaust: https://www.vereinsverwaltung.ch/online-gv-keine-pflicht-aber-eine-alternative/ und https://www.vereinsverwaltung.ch/abstimmung-online-unkompliziert-erklaert/
Beste Grüsse
Team Webling